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Aufsichtliche Veröffentlichungspflichten der FMA nach Basel II

In diesem Bereich der FMA Homepage werden Informationen zur Basel II Umsetzung in Österreich offengelegt. Das vorliegende Veröffentlichungsschema wurde im Komitee der Europäischen Bankenaufseher (CEBS) erarbeitet und basiert auf Artikel 144 der RL 2006/48/EG.

Gemäß § 69b BWG hat die FMA im Internet folgende Informationen zu veröffentlichen und laufend zu aktualisieren:

  1. "Den Wortlaut der im Bereich der Bankenaufsicht geltenden Gesetze und Verordnungen;
  2. die Mindeststandards und Rundschreiben der FMA im Bereich der Bankenaufsicht;
  3. die Ausübung der in den Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG eröffneten Wahlrechte;
  4. die allgemeinen Kriterien und Methoden der Überprüfung und Bewertung des Risikomanagements und der Risikoabdeckung eines Kreditinstitutes gemäß § 39a;
  5. unter Wahrung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 aggregierte statistische Daten zu zentralen Aspekten der Umsetzung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG;
  6. eine Liste der anerkannten Rating-Agenturen;
  7. eine Liste der Länder und Gemeinden, deren Verbindlichkeiten ein Gewicht von 0 vH erhalten."

Ziel der aufsichtlichen Veröffentlichungen ist es, erstmals einen europaweiten aussagekräftigen Vergleich der Basel II Umsetzung zu bieten. Die Selbstverpflichtung der einzelnen Aufsichtsbehörden, auf ihren jeweiligen Homepages einen Bereich einzurichten, der absolut identisch aufgebaut ist, ist weltweit beispiellos und revolutioniert durch diese erstmalige Vernetzung der Aufsichtsbehörden untereinander die internationale Aufsichtspraxis.



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