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Konzessionsdatenbank

Die FMA bietet Ihnen die Möglichkeit, den Konzessionsumfang der in Österreich zugelassenen Kreditinstitute abzufragen.

Zur Konzessionsabfrage

Kreditinstitute sind zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt. Bankgeschäfte sind die im § 1 Abs. 1 des Bankwesengesetzes (BWG) aufgelisteten Tätigkeiten, soweit sie gewerblich durchgeführt werden. Eine aufrechte Konzession der FMA (vor dem 1. April 2002 des Bundesministeriums für Finanzen) ist Voraussetzung für den Betrieb von Bankgeschäften.

Die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften kann mit Bedingungen und Auflagen versehen sein und es können auch Teile von einzelnen Bankgeschäften aus dem Konzessionsumfang ausgenommen sein. Diese Einschränkungen sind in der Konzessionsabfrage gekennzeichnet.

Weiters sind Kreditinstitute berechtigt, die in Z 22 (Wechselstubengeschäft), Z 23 (Finanztransfergeschäft) und § 1 Abs. 2 BWG (insb. Leasinggeschäft) genannten Geschäfte auszuüben.

Darüber hinaus dürfen Kreditinstitute gemäß der Legalkonzession des § 1 Abs. 3 BWG alle sonstigen Tätigkeiten ausüben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit entsprechend dem jeweiligen Konzessionsumfang stehen oder Hilfstätigkeiten in Bezug auf diese darstellen, wie insbesondere die Vermittlung von Bausparverträgen, von Unternehmen und Betrieben, von Investmentfondsanteilen, von Eigenmittelanteilen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung sowie der Vertrieb von Kreditkarten.

Schließlich sind sie im Rahmen der devisenrechtlichen Bestimmungen zum Handel mit Münzen und Medaillen sowie mit Barren aus Gold berechtigt, ferner zur Vermietung von Schrankfächern (Safes).

Auch sind sie zur Durchführung der in § 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 WAG 2007 genannten Tätigkeiten (Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen betreffend Finanzinstrumente) berechtigt.

In der folgenden Konzessionsübersicht sind nur jene Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 18, Z 20 und Z 21 angeführt, für die eine Konzession erteilt wurde.

Sie haben zwei Auswahlmöglichkeiten:

1. Sie können den Konzessionsumfang eines Kreditinstitutes abfragen, wobei Sie nach einem oder mehreren der folgenden Suchkriterien auswählen können:

  • Name des Kreditinstitutes: Firmenwortlaut gemäß Firmenbuch
  • Sitz der Hauptanstalt, nicht aber Sitz von Zweigstellen
  • Bankleitzahl
  • Bundesland der Hauptanstalt

2.  Sie können ein Bankgeschäft auswählen und erhalten alle Kreditinstitute angeführt, die zur Ausübung dieses Bankgeschäftes berechtigt sind.


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