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Inhalt:
.Directors'Dealings-Meldungen (Meldungen gemäß § 48 d Abs. 4 BörseG)
Personen, die bei einem Emittenten von Finanzinstrumenten mit Sitz im Inland Führungsaufgaben wahrnehmen, haben alle von Ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung
• mit zum Handel auf geregelten Märkten zugelassenen Aktien,
• mit aktienähnlichen Wertpapieren des Emittenten oder
• mit sich darauf beziehenden Derivaten oder
• mit ihm verbundener Unternehmen (§ 228 Abs. 3 UGB) zu melden.
Dies trifft auch auf Personen zu, die in enger Beziehung zu dieser Führungskraft stehen. Das Formblatt für derartige Meldungen finden Sie auf dieser Website ganz unten.
Hinweise zur Datenbank
- Mit Inkrafttreten der Verordnung der FMA über Form, Inhalt und Art der Veröffentlichung und Übermittlung von Ad-hoc Meldungen und Directors'Dealings-Meldungen (Veröffentlichungs- und Meldeverordnung - VMV) per 2.5.2005 veröffentlicht die FMA die ihr gemäß § 48 d Abs 4 BörseG übermittelten Meldungen auf ihrer Website. Voraussetzung ist aber, dass die betreffende Person der Veröffentlichung durch die FMA zustimmt.
- Meldepflichtige Personen, die einer Veröffentlichung auf der Internetseite der FMA nicht zustimmen, haben die Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG vorzunehmen.
- Die FMA stellt die Informationen sorgfältig zusammen. Dennoch kann sie keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2010 | xls | |
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2009 | xls | |
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2008 | xls | |
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2007 | xls | |
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2006 | ||
| Veröffentlichung der Directors Dealings 2005 |


