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Directors'Dealings-Meldungen (Meldungen gemäß § 48 d Abs. 4 BörseG)

Personen, die bei einem Emittenten von Finanzinstrumenten mit Sitz im Inland Führungsaufgaben wahrnehmen, haben alle von Ihnen getätigten Geschäfte auf eigene Rechnung
• mit zum Handel auf geregelten Märkten zugelassenen Aktien,
• mit aktienähnlichen Wertpapieren des Emittenten oder
• mit sich darauf beziehenden Derivaten oder
• mit ihm verbundener Unternehmen (§ 228 Abs. 3 UGB) zu melden.
Dies trifft auch auf Personen zu, die in enger Beziehung zu dieser Führungskraft stehen. Das Formblatt für derartige Meldungen finden Sie auf dieser Website ganz unten. 

Hinweise zur Datenbank

  • Mit Inkrafttreten der Verordnung der FMA über Form, Inhalt und Art der Veröffentlichung und Übermittlung von Ad-hoc Meldungen und Directors'Dealings-Meldungen (Veröffentlichungs- und Meldeverordnung - VMV) per 2.5.2005 veröffentlicht die FMA die ihr gemäß § 48 d Abs 4 BörseG übermittelten Meldungen auf ihrer Website. Voraussetzung ist aber, dass die betreffende Person der Veröffentlichung durch die FMA zustimmt.
  • Meldepflichtige Personen, die einer Veröffentlichung auf der Internetseite der FMA nicht zustimmen, haben die Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG vorzunehmen.
  • Die FMA stellt die Informationen sorgfältig zusammen. Dennoch kann sie keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.

 Veröffentlichung der Directors Dealings 2010pdfxls
 Veröffentlichung der Directors Dealings 2009pdfxls
 Veröffentlichung der Directors Dealings 2008pdfxls 
 Veröffentlichung der Directors Dealings 2007pdfxls
 Veröffentlichung der Directors Dealings 2006pdf 
 Veröffentlichung der Directors Dealings 2005pdf 

Downloads:

  • Formular für Directors Dealings - Meldungen gemäß § 48d Abs. 4 BörseG von juristischen Personen, treuhänderisch tätigen Einrichtungen oder Personengesellschaften   doc  68 KB
  • Formular für Directors Dealings - Meldungen gemäß § 48d Abs. 4 BörseG von natürlichen Personen   doc  72 KB

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