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.Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich
Am 1. April 2002 nahm die Finanzmarktaufsicht (FMA) als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. Dieses Gesetz wurde nach langen Diskussionen über die Errichtung einer integrierten Allfinanzaufsicht im Sommer 2001 beschlossen.
Die Reform erfolgte durch die Vereinigung der im Bundesministerium für Finanzen und in der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) bestehenden Aufsichtsaufgaben und Ressourcen in einer neuen Finanzmarktaufsichtsbehörde in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Des Weiteren kam es zur Änderung der aufsichtsrechtlichen Verfahrensbestimmungen, um raschere und effektivere Aufsichtsmaßnahmen zu ermöglichen.
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Dezember 2001 entzog indirekt der FMA die gesetzliche Grundlage, weil im FMABG eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für die Betrauung ausgegliederter Einrichtungen gesehen wurde. Deshalb wurde das Gesetz im März 2002 durch einen grundlegenden parlamentarischen Abänderungsantrag überarbeitet, der im Plenum mit den Stimmen aller im Nationalrat vertretenen Parteien angenommen wurde. Darin wurde die FMA als unabhängige Aufsichtsbehörde unter parlamentarischer Kontrolle nach internationalen Vorbildern weisungsfrei gestaltet und verfassungsgesetzlich abgesichert. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in der Bankenaufsicht auf gesetzliche Basis gestellt.
Die Reformnotwendigkeit der alten Struktur der Finanzmarktaufsicht ergab sich einerseits durch veränderte, internationale regulatorische Rahmenbedingungen. Hierzu sind insbesondere die Basler Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht und die sich in Vorbereitung befindlichen neuen, differenzierten Eigenkapitalbestimmungen (Basel II) zu zählen. Auf der anderen Seite bedürfen die zunehmende Globalisierung der Finanzmärkte einer Erweiterung der Prüfungs- und Aufsichtstätigkeit und einer verstärkten internationalen Kooperation der Aufsichtsbehörden. Zudem stellen neue Entwicklungen in der Finanzwelt wie die steigende Komplexität von Finanzdienstleistungen die zunehmende Verflechtung der beaufsichtigten Unternehmen und die Unternehmensfusionen und Verschmelzung von Banken-, Wertpapier- und Versicherungsdienstleistungen (Finanzkonglomerate) die Finanzmarktaufsicht vor neue Herausforderungen.
Die Neuordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht im FMAG (Finanzmarktaufsichtsgesetz) sieht eine funktionale Gliederung vor, die sich an den Kernfunktionen des Finanzsystems orientiert, die institutionelle Ausgestaltung des Finanzsystems spielte dabei eine untergeordnete Rolle. Damit wurde die sektorale Segmentierung und Beschränkung der bisherigen Aufsicht überwunden und eine bedeutende Kosteneinsparung durch eine einheitliche Behörde erzielt. Weiters ist die neue Aufsicht sektorneutral und stellt damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für den österreichischen Finanzmarkt sicher. Alle Aufsichtsbereiche wie Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapieraufsicht wurden in der FMA gebündelt. Zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen wurde die FMA mit Verwaltungsstrafkompetenz, Verordnungserlassungsrecht und der Kompetenz zur Vollstreckung der von ihr zu erlassenen Bescheide ausgestattet.
Die Organe der FMA sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die zwei Vorstandsdirektoren werden für 5 Jahre vom Bundesminister für Finanzen und der OeNB vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern, von denen sechs ebenfalls vom Bundesminister für Finanzen und der OeNB nominiert werden. Zwei weitere kooptierte Mitglieder werden von der Wirtschaftskammer vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Geschäftsführung der FMA zuständig. Der Vorstand der FMA muss für bestimmte Agenden die Zustimmung des Aufsichtsrates einholen. Zur Förderung der Zusammenarbeit, des Meinungsaustausches und der Beratung in Belangen der Finanzmarktaufsicht wurde ein Finanzmarktkomitee beim Bundesminister für Finanzen eingerichtet, es stellt aber kein Organ der FMA dar.
Die FMA muss dem Finanzausschuss des Nationalrates und dem Finanzminister einen Bericht über das abgelaufene Kalenderjahr erstatten. In diesem Bericht sind insbesondere ein Überblick über die aufsichtliche Tätigkeit und über die Lage der Finanzwirtschaft aufzunehmen.
Wie schon früher im Bereich der Versicherungs- und Wertpapieraufsicht, werden nun in allen Aufsichtsbereichen die Kosten zum überwiegenden Teil von den Beaufsichtigten selbst getragen. Die Republik Österreich leistet pro Geschäftsjahr einen Zuschuss von € 3,5 Mio. und der FMA ist aufgetragen, mit größter Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu operieren.
Trotz der Errichtung der FMA als hoheitliche Allfinanzaufsichtsbehörde wurde die OeNB in die Finanzmarktaufsicht im Bankenbereich verstärkt eingebunden. So wurde die verpflichtende Beauftragung der OeNB mit Vor-Ort-Prüfungen bei Banken im Bereich von Markt- und Kreditrisiken gesetzlich verankert. Außerdem wurde im Bankwesengesetz (BWG) die Möglichkeit festgeschrieben, die OeNB auch noch mit darüber hinausgehenden Prüfungen zu beauftragen. Die gegenseitige Information und Absicherung des erforderlichen Wissenstandes wurde durch die fakultative Teilnahme der Mitarbeiter beider Institutionen an den Vor-Ort-Prüfungen gesichert. Die Mitwirkung der OeNB in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Bankenaufsichtsbehörden wurde gestärkt. Auch die im BWG enthaltenen Verpflichtungen zur Einholung von Gutachten (Marktrisiko) durch die OeNB blieben bestehen. Schließlich wurde das bestehende System der Meldeerhebung und -verarbeitung durch die OeNB im Bankenbereich weitergeführt.
Mit 1.1.2008 trat die Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich in Kraft. Klar definierte Schnittstellen zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, eine wesentliche Aufstockung der Ressourcen für die Analyse und Prüfung von Banken und im Bereich der Wertpapieraufsicht sowie ein umfangreiches Corporate-Governance-Paket stärken die Aufsicht in Österreich. Sämtliche Vorort-Prüfungen im Bereich der Bankenaufsicht erfolgen durch die OeNB, wobei der Prüfauftrag durch die FMA erfolgt. Außerdem verfügt die OeNB über das Recht, eine Prüfung oder eine Erweiterung eines Prüfauftrags zu beantragen. OeNB und FMA bekennen sich zu einer engen partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Bankenaufsicht. Ein wichtiges Element dieser Kooperation ist die Zusammenführung aller aufsichtsrelevanten Daten beider Institute in eine gemeinsame Datenbank. Die Analyse dieser Daten erlaubt ein intensiveres Monitoring, sowohl der einzelnen Marktteilnehmer als auch des gesamten Finanzplatzes.
Fazit
Durch die Errichtung einer operativ unabhängigen Finanzmarktaufsicht wurde die Stabilität des Finanzplatzes Österreich gestärkt, die Effizienz der Aufsicht verbessert, der bestmögliche Schutz der Anleger (Sparer- und Gläubigerinteressen) gewährleistet, die für die Aufsicht erforderlichen Ressourcen bereitgestellt, die Kosteneffizienz (Nutzung von Synergieeffekten) gesteigert und internationalen Standards entsprochen.
Der Aufsichtsprozess wurde klar, transparent und konsistent. Die Verantwortlichkeit für Entscheidungen wird damit eindeutig definiert. Die Aufsicht ist in der Lage, hoch qualifiziertes Personal aufzunehmen, auszubilden und auch dauerhaft zu beschäftigen.


