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Geschäftsordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Die Geschäftsordnung der FMA regelt:

(1) die organisatorische Gliederung und die Aufteilung der Geschäfte auf die Organisationseinheiten der FMA (Geschäftseinteilung);
(2) die Vertretungsregelung in der FMA.

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Downloads:

  • FMA Geschäftsordnung Stand März 2010   pdf  44 KB

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