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Inhalt:
.Geschäftsordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Die Geschäftsordnung der FMA regelt:
(1) die organisatorische Gliederung und die Aufteilung der Geschäfte auf die Organisationseinheiten der FMA (Geschäftseinteilung);
(2) die Vertretungsregelung in der FMA.
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
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FMA Geschäftsordnung Stand März 2010
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