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.Marktübliche Entgelte
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 75 Abs. 8 WAG 2007 die Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen, welche seitens der gesetzlichen Interessenvertretung der Finanzdienstleister - im Konkreten der Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) - regelmäßig zu erheben sind, auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen soll - u.a. auch im Hinblick auf das Erkennen möglicher Interessenkonflikte - eine Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen bieten. In diesem Zusammenhang besteht für Wertpapierfirmen die zusätzliche Informationspflicht gegenüber ihren Kunden, auf die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten für marktübliche Entgelte hinzuweisen.
Die gesetzlich nicht näher geregelte Erhebung der Daten wurde durch die WKO mittels eines Fragebogens durchgeführt, welcher an sämtliche Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen versandt wurde. Das Ergebnis der Umfrage wurde der FMA durch die WKO übermittelt. Dieses wird im Original zum Download hierunter zur Verfügung gestellt.
Inhaltlich wird zur Datenerhebung angemerkt, dass die WKO „Entgelte der Wertpapierunternehmen", „Entgelte der Emittenten" und „Gebühren der Depotbank" erhoben und an die FMA übermittelt hat. Eine durchgehend eindeutige Zuordnung der Entgeltkategorien zu den üblicherweise bei Wertpapierfirmen verbleibenden Entgeltarten konnte durch die Erhebung nicht erreicht werden.
Folgende Erläuterungen der WKO zur Erhebung der marktüblichen Entgelte werden der Veröffentlichung gem. § 75 Abs. 8 WAG 2007 vorangestellt:
- Alle Angaben über marktübliche Entgelte sind Nettoangaben ohne eine allenfalls fällige Umsatzsteuer.
- Die Untersuchung der WKO geht nicht darauf ein, welche Verrechnungsmodalitäten kumulativ angewendet werden.
- Die Untersuchung der WKO hat dargelegt, dass in jeder Kategorie höhere und niedrigere Entgelte am Markt vorkommen, wobei diese mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und auch Dienstleistungsumfängen zusammenhängen.
Die FMA hält fest, dass die Veröffentlichung der Bandbreiten für marktübliche Entgelte keine Empfehlung seitens der FMA darstellt. Die Ergebnisse der Erhebung der WKO sind statistische Daten aus der Vergangenheit und treffen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen der marktüblichen Entgelte. Den Marktteilnehmern bleibt die Entscheidung frei, inwieweit Entgelte über oder unter den hier veröffentlichten Bandbreiten verrechnet werden.
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Marktübliche Entgelte
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