letzte Änderung: 29.07.2011
Anwendbare Vorschriften
Gemäß Art. 144 lit. a der Richtlinie 2006/48/EG sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet, den Wortlaut der "Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien, die in ihrem Mitgliedstaat im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht verabschiedet wurden", öffentlich zugänglich zu machen.
§ 69b BWG, welcher die Offenlegungspflichten der FMA regelt, nennt in Z 1 und 2 explizit "den Wortlaut der im Bereich der Bankenaufsicht geltenden Gesetze und Verordnungen" sowie "die Mindeststandards und Rundschreiben der FMA im Bereich der Bankenaufsicht“. Z 6 und 7 schreiben die Veröffentlichung einer Liste der in Österreich anerkannten Rating-Agenturen sowie einer Liste jener Länder und Gemeinden vor, "deren Verbindlichkeiten ein Gewicht von 0 vH erhalten".
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit konnte Einigung hinsichtlich der Darstellung und Detailtiefe dieser durch die Richtlinien vorgegebenen Veröffentlichungsvorschriften erzielt werden. Auch wurde die Offenlegung nationaler Leitlinien zur Modellvalidierung sowie -genehmigung, zu Zuordnungsschemata bei Spezialfinanzierungen sowie, auf freiwilliger Basis, die Offenlegung einer Liste der öffentlichen Stellen (public sector entities) beschlossen.
- Rechtsvorschriften: all jene Rechtstexte, welche im jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Umsetzung der Basel II-Bestimmungen der Richtlinien 2006/48/EG sowie 2006/49/EG dienen. Die an dieser Stelle anzuführenden Texte sollen den beaufsichtigten Unternehmen den legislativen und regulatorischen Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches vorgeben.
- Verwaltungsvorschriften: Der Begriff "Verwaltungsvorschrift" wird kontextabhängig in unterschiedlicher Weise verwendet. Für die Zwecke der aufsichtlichen Veröffentlichungen werden hierunter all jene Dokumente subsummiert, welche den beaufsichtigten Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen zur Erfüllung der genannten Rechtsvorschriften bieten sollen.
- Allgemeine Leitlinien: Hierunter fallen neben explizit in der Richtlinie 2006/48/EG genannten Offenlegungsanforderungen auch all jene Ausführungen der Aufsichtsbehörden, welche eine Hilfestellung bei der Umsetzung des neuen Eigenmittelregimes bieten sollen. Der Begriff "Allgemeine Leitlinien" umfasst damit sämtliche auf eine Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses zielende Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden in diesem Bereich.
| Umsetzung der RL 2006/48/EG [PDF 29 kb] | Die Tabelle zeigt die Entsprechungen zwischen der Richtlinie 2006/48/EG und der Umsetzung einerseits im Bankwesengesetz (BWG) und andererseits in Verordnungen der FMA. (Stand: März 2010) | Download | versenden | |
| Umsetzung der RL 2006/49/EG [PDF 18 kb] | Die Tabelle zeigt die Entsprechungen zwischen der Richtlinie 2006/49/EG und der Umsetzung einerseits im Bankwesengesetz (BWG) und andererseits in Verordnungen der FMA. (Stand: März 2010) | Download | versenden | |
| ECAI Mapping [PDF 28 kb] | Die Tabelle fasst wesentliche Informationen zu den in Österreich anerkannten externen Rating-Agenturen zusammen. Speziell wird ein Überblick über die spezifische Zuordnung der Ratings zu den Kreditqualitätsstufen ("Mapping") gegeben. (Stand: März 2010) | Download | versenden |
Weitere Informationen zum Anerkennungsprozess externer Ratingagenturen in Österreich
| Leitlinien Modellvalidierung [PDF 15 kb] | Die Tabelle zeigt die im Bereich der Modellvalidierung anwendbaren Vorschriften und verweist auf die beiden Leitfäden der FMA "Rating Modelle und Validierung" sowie "Management des operationellen Risikos" angeführt, welche in Kooperation mit der OeNB publiziert wurden. (Stand: Juli 2008) | Download | versenden | |
| Leitlinien Modellbewilligung [PDF 23 kb] | Die Tabelle fasst die Grundzüge der Bewilligungsverfahren für den auf internen Ratings basierenden Ansatz bzw. für den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko in Österreich zusammen. (Stand: März 2007) | Download | versenden | |
| Zuordnungsschemata Spezialfinanzierungen [PDF 12 kb] | § 74 Abs. 3 SolvaV regelt die Risikogewichtung von Forderungen aus Spezialfinanzierungen (sh. § 22b Abs. 2 lit. 3 BWG), für die keine PD-Schätzungen vorliegen. Anstelle eigener Leitlinien verweist die FMA auf Anhang VI des Basel II Akkords. Dieser listet im Detail die unterschiedlichen Merkmalsausprägungen der einzelnen Kategorien hinsichtich der jeweils relevanten Faktoren (wie Finanzkraft, politische und rechtliche Rahmenbedingungen, Transaktions- bzw. Forderungsmerkmale, etc.) auf. (Stand: März 2007) | Download | versenden |
Weitere CRD Offenlegungspflichten:
- Zusätzliche Informationen – Liste der Länder und Gemeinden
- Spezielle Behandlung von Verbriefungspositionen
- Waiver Einzelinstitutsaufsicht
- Qualifizierte Beteiligungen an Kreditinstituten
- Kreditrisikominderung (CRM)
- Säule 3 - Zusätzliche Offenlegungsbestimmungen
- Verbriefungen - Art. 122a CRD II ("Halten eines materiellen Nettoanteils")
Für einen Überblick der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien zur Umsetzung von Basel II in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten siehe den korrespondierenden Bereich auf der EBA Website.



