letzte Änderung: 15.02.2011
Optionen und nationale Wahlrechte - Ausübung in Österreich
Die in diesem Abschnitt der Homepage publizierten beiden Listen zeigt die Ausübung jener Wahlrechte, die dem BMF sowie der FMA bei der Basel II Umsetzung offen standen. Sie lassen sich folgenden Themenbereichen zuordnen:
- Eigenmittel
- Anwendungsbereich
- Gegenparteiausfallrisiko von Derivaten und anderen Forderungen gem. § 21f BWG
- Standardansatz
- Auf internen Ratings basierender Ansatz
- Kreditrisikominderung
- Verbriefung
- Operationelles Risiko
- Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
- Übergangsbestimmungen
- Handelsbuch
- Großveranlagungen
Die Liste der "Gegenseitigen Anerkennung" führt getrennt jene Bestimmungen an, für die die Richtlinie eine explizite Anerkennungsmöglichkeit vorsieht. Bei Ausübung dieser speziellen Wahlrechte können die betreffenden Bestimmungen eines anderen Mitgliedstaates, auch wenn sie von der österreichischen Umsetzung abweichen, für die Zwecke der konsolidierten Berechnung herangezogen werden.
| Nationale Wahlrechte der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG [PDF 118 kb] | Die Tabelle beantwortet die Frage, wie die nationalen Wahlrechte, die in den Richtlinien 2006/48/EG und 2009/49/EG dem nationalen Gesetzgeber eröffnet werden, in Österreich ausgeübt wurden. (Stand: Dezember 2010) | Download | versenden | |
| Gegenseitige Anerkennung Nationaler Wahlrechte [PDF 24 kb] | Die Tabelle beantwortet die Frage, ob eine andersartige Ausübung eines EU Mitgliedstaates jener Bestimmungen der RL 2006/48/EG, hinsichtlich derer eine explizite Anerkennungsmöglichkeit besteht, auf Basis des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) für die Zwecke der konsolidierten Beaufsichtigung anerkannt wird. (Stand: Februar 2007) | Download | versenden |
Für einen Überblick der Liste der Optionen und Nationalen Wahlrechte sowie der Liste der Gegenseitigen Anerkennung in den einzelnen Mitgliedstaaten siehe die korrespondierenden Tabellen auf der EBA Website.



