letzte Änderung: 01.09.2011
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
Das Bundesgesetz über die Errichtung und Organisation der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG) umfasst die folgenden Punkte
- Finanzmarktaufsichtsbehörde
- Haftung für die Tätigkeit der FMA
- Organe
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Finanzmarktkomitee
- Personal
- Überleitung von Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen
- Aufsicht über die FMA
- Finanzplan
- Jahresabschluss
- Kosten der Aufsicht
- Amtshilfe
- Verfahrensbestimmungen
- Säumnisgebühr
- Unerlaubter Geschäftsbetrieb
- Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes
- Gebühren- und Abgabenbefreiung
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Verweise
- In-Kraft-Treten und Vollziehung
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.



