letzte Änderung: 09.01.2012
Banken
| Rundschreiben Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken [PDF 137 kb] | Mit 1.1.2011 sind in Österreich die neuen Vergütungsbestimmungen für Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen in Kraft getreten. Das gegenständliche Rundschreiben erläutert die komplexeren Aspekte der neuen Rechtsmaterie und soll somit die korrekte Anwendung der neuen Bestimmungen erleichtern. Insbesondere behandelt das Rundschreiben Systematik, Sinn und Zweck der neuen Bestimmungen, den Anwendungsbereich zwischen und innerhalb von Kreditinstituten, die betroffenen Mitarbeiterkategorien, die Verantwortung des Aufsichtsrates sowie das Umgehungsverbot. | Download | versenden | |
| Rundschreiben zur Anwendung der Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung (LRMV) [PDF 38 kb] | Mit Umsetzung von Anhang V Nummer 14 bis 22 der Richtlinie 2006/48/EG idF 2009/111/EG im Wege der Liquiditätsrisikomanagementverordnung (LRMV) der FMA wurden die rechtlichen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement der Kreditinstitute verschärft. Um eine effektive und nachvollziehbare Einhaltung der Mindestanforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement sicherzustellen, veröffentlicht die FMA ein Rundschreiben zur Klarstellung des generellen Anwendungsbereiches der LRMV. | Download | versenden | |
| Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2007 [PDF 318 kb] | Rundschreiben der FMA vom 2. Mai 2011. Ziel dieses Rundschreiben ist es, einzelne Regelungen betreffend Informationen an Kunden (einschließlich Marketingmitteilungen) gemäß §§ 40 ff WAG 2007 zu präzisieren. Es soll das Vertrauen der Anleger in ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Wertpapiermärkte fördern und zielt zugleich darauf ab, dem Markt eine Orientierungshilfe zu geben, um den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen nachzukommen. | Download | versenden | |
| Rundschreiben § 27 Abs. 11 letzter Satz BWG [PDF 36 kb] | In Umsetzung der RL 2009/111/EG ("CRD II") kommt es bei der Behandlung von Konstrukten mit zugrunde liegenden Vermögenswerten zu einer Änderung der Rechtslage. Das Rundschreiben dient zur Klärung der Behandlung von Investmentfondsanteilen, Verbriefungen sowie Garantien auf derartige Produkte im Großveranlagungsregime. (Stand: Februar 2011) | Download | versenden | |
| Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht zur Ausgestaltung von Sparurkunden [PDF 20 kb] | Aus aktuellem Anlass weist die FMA auf einige Besonderheiten betreffend die Ausgestaltung von Sparurkunden im Sinne der §§ 31 und 32 BWG hin. (Stand: Jänner 2011) | Download | versenden | |
| Rundschreiben der österreichischen Finanzmarktaufsicht zu 63 Abs. 3 BWG [PDF 185 kb] | Gegenständliches Rundschreiben wurde erstmals am 16. Juni 2008 veröffentlicht und am 23. November 2010 in aktualisierter Fassung wiederveröffentlicht. (Stand: November 2010) | Download | versenden | |
| Rundschreiben betreffend die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) [PDF 116 kb] | Rundschreiben der FMA vom 4. Oktober 2010. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erlaubt sich im Hinblick auf die Umsetzung des WAG 2007, alle Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Versicherungsunternehmen im Hinblick auf § 3 Abs. 3 VAG auf die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch Finanzdienstleistungsassistenten und vertraglich gebundene Vermittler hinzuweisen. | Download | versenden | |
| Rundschreiben der FMA zu Garantieprodukten [PDF 15 kb] | Rundschreiben der FMA vom 15. Januar 2010. Aus aktuellem Anlass erlaubt sich die FMA im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen betreffend kapitalgarantierter Finanzinstrumente (z.B. kapitalgarantierte Investmentfonds, kapitalgarantierte Anleihen) auf die Einhaltung der Verpflichtungen der Informationserteilung gegenüber Kunden gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 42 WAG 2007 hinzuweisen. | Download | versenden | |
| Rundschreiben der FMA zu § 21a BWG: Modelländerungen bei IRB Modellen [PDF 41 kb] | Vorliegendes Rundschreiben dient dazu, den Kreditinstituten anhand intersubjektiv nachvollziehbarer Kriterien die Einordnung einer Modelländerung als "Wesentliche Änderung", "Unwesentliche Änderung" oder "Modelladaptierung" zu erleichtern und anschaulich darzustellen. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis im Hinblick auf Modelländerungen zwischen Kreditinstitut und Aufsicht zu schaffen. (Stand: 12/2009) | Download | versenden | |
| Rundschreiben der FMA zur Interessenkonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen [PDF 37 kb] | Anlass für das Rundschreiben ist, dass nach Ansicht der FMA die Ausgestaltung bestimmter Vergütungssysteme Interessenkonflikte herbeiführen, welche direkt und unmittelbar im Kundenkontakt schlagend werden und dazu geeignet sind, die Interessen von Kunden zu beeinträchtigen. (Stand: 01.12.2009) | Download | versenden | |
| Rundschreiben zu § 27 Abs. 14 BWG idg F [PDF 32 kb] | Dieses Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll Kreditinstituten als Orientierungshilfe zur Anwendung der Bestimmung des § 27 Abs. 14 des Bankwesengesetzes (BWG) idgF (zuvor § 27 Abs. 6 BWG) dienen. Die Bestimmung des § 27 Abs. 14 BWG enthält eine wesentliche Maßnahme zur Begrenzung des besonderen bankgeschäftlichen Risikos der Großveranlagung. Im Rahmen der Einräumung einer Großveranlagung hat der Aufsichtsrat oder das zuständige Aufsichtsorgan in Ausübung seiner (präventiven) Kontrollfunktion den Informations- und Entscheidungsprozess zu überwachen und an diesem mitzuwirken. (Stand: 07/2009) | Download | versenden | |
| Rundschreiben der FMA zu Sonderfragen der Offenlegung gemäß §§ 26 und 26a BWG [PDF 36 kb] | Die gemäß den §§ 26 und 26a BWG (persönlich) zur Offenlegung verpflichteten Kreditinstitute haben mindestens einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruk-tur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen (laufende Offenlegung; §§ 2 bis 15 OffV). Bei Kreditinstituten, die gemäß § 26a Abs. 5 BWG von der FMA als bedeutendes Tochterunternehmen iSv § 26a Abs. 4 eingestuft wurden, beschränkt sich die laufende Offenlegung auf Informationen über die Eigenmittelstruktur und die Mindesteigenmittelerfordernisse (§§ 4 und 5 OffV) auf individueller oder – wenn das bedeutende Tochterunternehmen gemäß § 24 BWG konsolidiert beaufsichtigt wird – auf teilkonsolidierter Basis. | Download | versenden | |
| Rundschreiben der FMA zum Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernis für Wertpapierfirmen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) vom Februar 2009 [PDF 70 kb] | Jede Wertpapierfirma hat das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital als Mindestkapital zu halten. Sofern jedoch 25% der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses den Betrag des Anfangskapitals überschreiten, so ist dieser Betrag maßgebend. Zuzüglich sind die entsprechenden Eigenmittel zur Absicherung des Kreditrisikos sowie des operationellen Risikos zu halten. | Download | versenden | |
| Rundschreiben betreffend Werbung für Anteilscheine gemäß § 43 Inv FG vom 4. Februar 2009 [PDF 13 kb] | Unter Werbung ist jede Maßnahme zu verstehen, die durch planmäßige Beeinflussung von Personen den Absatz eines Produkts fördern soll. Als Werbemittel kommt jede Art der Werbung in Betracht, insbesondere Prospekte, Zeitungsinserate, Postwurfsendungen, Faltblätter, Plakate aber auch Werbemaßnahmen im Internet. | Download | versenden | |
| Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 22. September 2008 betreffend short selling [PDF 20 kb] | Der risikoorientierte Ansatz ist bedeutend für die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Er ermöglicht, beruhend auf Erfahrungen, den gezielten Einsatz von Ressourcen und Aktivitäten im Verhältnis zur Wahrscheinlichkeit, als Unternehmen zu Zwecken der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Der risikoorientierte Ansatz berücksichtigt weiter den Grundsatz der Proportionalität, indem geeignete Maßnahmen im Verhältnis zum tatsächlich vorhandenen Risiko gesetzt werden. Dieses Rundschreiben soll den beaufsichtigten Unternehmen, die Adressaten dieses Rundschreibens sind, helfen, jene Situationen festzustellen, in denen zusätzliche Maßnahmen und Kontrollen angemessen erscheinen, um wirksam den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Anwendung eines risikoorientierten Ansatzes verlangt kein Abstandnehmen von Geschäftsbeziehungen ausschließlich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer höheren Risikoklasse. | Download | versenden | |
| Rundschreiben zu Finanzanalyse im Zusammenhang mit der Auslegung von § 48f Börsegesetz (BörseG) [PDF 31 kb] | Das Rundschreiben dient der näheren Auslegung von § 48f Börsegesetz (BörseG), sowie einzelner für die Anwendung von § 48f BörseG in der Praxis besonders wichtiger Begriffe. | Download | versenden | |
| Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 21. März 2005 zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 23 Abs. 1 Z 3 i Vm § 57 Abs. 3 und 4 BWG vom 31.03.2005 [PDF 44 kb] | Die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken ist ein Wahlrecht des Kreditinstituts, auch seine Höhe ist betragsmäßig nicht durch eine rechnerische Größe beschränkt. Allerdings dient der Fonds ausschließlich zur Abdeckung allgemeiner Geschäftsrisiken (z.B. zur Abdeckung des latenten Zinsänderungs-, Ausfalls- und Währungsrisikos) und nicht solcher Risiken, die bereits durch Wertberichtigungen oder Rückstellungen berücksichtigt sind. | Download | versenden |



