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letzte Änderung: 06.05.2011

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Wohlverhaltensregeln & Compliance

In der Aufsicht im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG 2007) und in der Compliance-Aufsicht überwacht die FMA die Einhaltung des 2. Hauptstücks des WAG 2007 und die darauf beruhenden FMA-Verordnungen sowie die Compliance-Bestimmungen gemäß § 48s i.V.m. § 82 Abs. 5 Börsegesetz (BörseG) und die jeweils hierauf beruhenden FMA-Verordnungen (Emittenten-Compliance-Verordnung). 

Die Compliance-Aufsicht gemäß WAG 2007 sowie dem BörseG ist eine Verhaltensaufsicht und betrifft im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des WAG 2007 und des Börsegesetzes (BörseG) Kreditinstitute. Die börsegesetzlichen Compliance-Bestimmungen betreffen weiters Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Kapitalanlagegesellschaften (sofern diese über eine Zusatzkonzession gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 InvFG i.V.m. § 3 Abs. 2 Z 1 und 2 WAG 2007 verfügen, ist auch partiell die Einhaltung des WAG 2007 gefordert) und Emittenten. Emittenten haben zusätzlich die Vorgaben der Emittenten-Compliance-Verordnung zu befolgen. 

Zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen stehen der FMA verschiedene Aufsichtsinstrumente zur Verfügung. Der gezielten Überprüfung der Einhaltung von Gesetzesbestimmungen dienen Vor-Ort-Prüfungen gemäß § 91 Abs. 3 Z 3 WAG 2007 sowie gemäß § 48q Abs. 1 Z 3 BörseG. Des Weiteren werden Managementgespräche und Company Visits durchgeführt, um anlassbezogen konkrete Problemstellungen zu erörtern sowie den laufenden Aufsichtskontakt mit den Unternehmen zur Erhebung des Marktstandards sicherzustellen. Managementgespräche werden darüber hinaus gezielt als Follow-up Maßnahme eingesetzt. 

Als Beitrag zur Gewährleistung der Rechtssicherheit, aber auch zur Rechtsfortbildung werden von der FMA im Rahmen der Aufsichtsentwicklung zahlreiche Rundschreiben erlassen. Zusätzlich werden gemeinsam mit den Marktteilnehmern Selbstregulierungswerke erarbeitet, die Mindestregelungen darstellen, es aber jedem Marktteilnehmer unbenommen bleibt, strengere Regelungen zu treffen. So wurde in Abstimmung mit der FMA von der Wirtschaftskammer Österreich der Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft (SCC), vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreich der Standard Compliance Code der österreichischen Versicherungswirtschaft und vom Fachverband der Pensionskassen der Standard Compliance Code der österreichischen Pensionskassen entwickelt.