letzte Änderung: 23.11.2011
Einführung von Liquiditätskennzahlen
Nachdem bereits durch die im Juni 2008 vom BCBS veröffentlichten "Principles for sound liquidity risk management and supervision" qualitative Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement vorgegeben wurden - welche in Europa in der CRD idF der RL 111/2009/EG, der "CRD II", aufgingen -, fokussieren die Basel III Texte auf quantitativen Erfordernissen zur Begrenzung der Liquiditätsrisiken im Institut.
Es werden zwei neue Kennzahlen eingeführt:
- Einerseits müssen Kreditinstitute über ausreichend qualitativ hochwertige liquide Mittel verfügen, um einen dreißig Tage andauernden Liquiditätsstress standhalten zu können (sog. Liquidity Coverage Ratio, "LCR"). Hierbei wird der vorhandene Liquiditätspuffer an hochliquiden Aktiva dem Nettozahlungsmittelabfluss unter Stress gegenüber gestellt.
- Andererseits soll auch die langfristige, strukturelle Liquidität des Kreditinstituts gewährleistet werden, indem die Geschäftstätigkeiten des Institutes durch stabile Refinanzierung abgesichert wird (die so genannte Net Stable Funding Ratio, "NSFR"). Diese zweite Kennzahl stellt die verfügbare der erforderlichen stabilen Refinanzierung gegenüber.
Zeitrahmen der Einführung
Die Einführung der LCR ist mit 2015 geplant. Die NSFR soll zeitlich gestaffelt eingeführt werden. Nach einer „Beobachtungsphase“ wird die Vorschreibung der NFSR – nach einer nochmaligen Bewertung der Ausgestaltung – ab dem 1. 1. 2018 in Aussicht genommen.



