letzte Änderung: 23.11.2011
Maßnahmen zur Reduktion der Prozyklizität
Unterschiedliche Maßnahmen – sowohl auf Ebene des Eigenmittelregimes als auch auf Ebene der Rechnungslegung – sollen prozyklischen Tendenzen entgegenwirken. Hervorzuheben sind hierbei die Vorgaben zur Bildung von so genannten Kapitalpuffern. Ebenfalls wird die Bildung von Risikovorsorgen in der Rechnungslegung empfohlen, welche die voraussichtliche Entwicklung der erwarteten Verlustbeträge zur Grundlage haben. In diesem Punkt wird die Fortentwicklung des IAS 39 zu beobachten sein.
Die Regelungen hinsichtlich der Einführung von so genannten Kapitalpuffern sind eigenmittelwirsam. Sie sollen von den Instituten in "guten" Zeiten aufgebaut werden, um zur Abfederung von Verlusten bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Institutes zur Verfügung zu stehen. Der Kapitalerhaltungspuffer ("capital conservation buffer") soll aus hartem Kernkapital bestehen und die Verlusttragungsfähigkeit der einzelnen Institute stärken. Ein ergänzender makroökonomischer Puffer ("Countercyclical capital buffer"), ebenfalls aus hartem Kernkapital zu bilden, soll der Beschränkung eines exzessiven Kreditwachstums dienen und systemisches Risiko begrenzen.
Anreize zur Bildung derartiger Puffer sollen durch eine abgestufte Ausschüttungssperre - iSv Beschränkungen für Gewinnausschüttungen, Zahlungen aus zusätzlichen Kernkapitalinstrumenten, variable Vergütungen und freiwillige Rentenzahlungen - sichergestellt werden. Weiters wird vorgesehen, dass Institute, die diese zusätzlichen Kapitalpuffer nicht vorhalten, den Aufsichtsbehörden Kapitalerhaltungspläne vorlegen, um einen raschen Wiederaufbau der Puffer sicherzustellen.
Zeitrahmen der Einführung
Der Kapitalerhaltungspuffer soll ab 2015 stufenweise aufgebaut und ab 2019 in Höhe von 2,5 % der risikogewichteten Aktiva aus hartem Kernkapital dotiert werden. Die nationale makroökonomische Pufferhöhe soll grundsätzlich durch die jeweiligen Mitgliedstaaten anhand der nationalen volkswirtschaftlichen Daten festgelegt werden und sich innerhalb einer Bandbreite von 0 bis 2,5 % bewegen. Die institutsspezifische antizyklische Pufferrate ergibt sich als gewichteter Durchschnitt des relevanten Kreditexposures in den jeweiligen Staaten.



