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letzte Änderung: 23.11.2011

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Sonderregime für systemrelevante Kreditinstitute

Grundsätzliche Einigung besteht dahin gehend, dass systemisch bedeutende Finanzinstitutionen (systematically important financial institutions, kurz „SIFIs“) einer verstärkten Aufsicht unterworfen werden sollen.

Zur Regulierung und Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute wurde am G20-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Seoul ein Maßnahmenpaket beschlossen, nach dem Restrukturierungs- und Abwicklungsmöglichkeiten für systemrelevante Finanzinstitute institutionalisiert, die Aufsicht intensiviert, die Fähigkeit zur Verlusttragung erhöht sowie die Marktinfrastrukturen gestärkt werden sollen.

Für Finanzinstitute mit globaler Systemrelevanz sollen unternehmensspezifische Pläne für die grenzüberschreitende Restrukturierung und eine allfällige Abwicklung ("Bankentestamente") eingeführt und spezifische Abkommen zur Krisenkooperation zwischen den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden. Eine Risikobewertung dieser Institute soll durch internationale Aufsichtskollegien erfolgen. Die ergänzenden Aufsichtsmaßnahmen können gemäß der länderspezifischen Situation z.B. die Möglichkeit zur Erhöhung der Eigenmittel- und/oder Liquiditätsanforderungen, zur Begrenzung von Geschäftsfeldern, zur Erhebung von Bankenabgaben und zur Anordnung von Restrukturierungsmaßnahmen umfassen.

Das Financial Stability Board (FSB) arbeitet intensiv an diesem Thema.

Disclaimer

Es wird darauf hingewiesen, dass die Texte des Baseler Ausschusses zu Basel III für Österreich nicht unmittelbar verbindlich sind. Eine Beurteilung konkreter Auswirkungen auf die europäische und österreichische Rechtsordnung ist mangels finalem Rechtsakt-Vorschlags durch die Europäische Kommission noch nicht möglich.