letzte Änderung: 19.01.2012
Österreich
In Österreich sind die Bestimmungen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in unterschiedlichen Materiengesetzen enthalten. Der von der FMA beaufsichtigte Finanzsektor unterliegt somit diesbezüglich den Bestimmungen des BWG, VAG, WAG und ZaDIG.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
BGBl. II Nr. 175/2007: Transparenz-Verordnung - TransV
Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung - GTV
Die aktuelle Fassung der Geldwäschebestimmungen beruht auf der Geldwäsche-Novelle 2010. Obgleich in Österreich ein umfassendes und gut funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht, enthält der Prüfbericht des IWF im Hinblick auf die Einhaltung der internationalen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FATF-Empfehlungen ) Empfehlungen zur Verbesserung dieses Systems. Als Reaktion wurde im Rahmen des Transparenzpakets für den Finanzplatz Österreich im Bundesgesetzblatt vom 15. Juni 2010, BGBl. I Nr. 37/2010 das Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden, verlautbart.
Parlamentarische Materialien
BGBl. Nr. 37/2010: NR. XXIV Regierungsvorlage 661
BGBl. Nr. 22/2009: NR. XXIV Regierungsvorlage 45
BGBl. Nr. 108/2007: NR. XXIV Regierungsvorlage 45
BGBl. I Nr. 35/2003: NR: GP XXII Regierungsvorlage 32
EU
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