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letzte Änderung: 15.02.2011

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Geschichte der FMA

Am 1. April 2002 nahm die Finanzmarktaufsicht (FMA) als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. Dieses Gesetz wurde nach langen politischen Diskussionen über die Errichtung einer integrierten Allfinanzaufsicht im Sommer 2001 beschlossen. Die FMA wurde darin als Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit etabliert, und es wurde ihr die Aufsicht über die Banken, Versicherungen, Pensionskassen und den gesamten Bereich Wertpapiere übertragen.

Die Reformnotwendigkeit der alten Struktur der Finanzmarktaufsicht ergab sich einerseits durch veränderte, internationale regulatorische Rahmenbedingungen wie z.B. Basler Kerngrundsätze. Auf der anderen Seite bedürfen die zunehmende Globalisierung der Finanzmärkte einer Erweiterung der Prüfungs- und Aufsichtstätigkeit und einer verstärkten internationalen Kooperation der Aufsichtsbehörden. Zudem stellen neue Entwicklungen in der Finanzwelt wie die steigende Komplexität von Finanzdienstleistungen die zunehmende Verflechtung der beaufsichtigten Unternehmen und die Unternehmensfusionen und Verschmelzungen von Banken-, Wertpapier- und Versicherungsdienstleistungen (Finanzkonglomerate) die Finanzmarktaufsicht vor neue Herausforderungen.

Mit 22. Oktober 2001 wurden Univ. Prof. Dr. Andreas Grünbichler – der zu dieser Zeit an der Universität St. Gallen lehrte und Direktor des schweizerischen Instituts für Banken und Finanzen war – sowie Dr. Kurt Pribil – Leiter der Auslandsabteilung der Oesterreichischen Nationalbank – vom Bundespräsidenten als Gründungsvorstand der Finanzmarktaufsicht FMA bestellt.

Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Dezember 2001 entzog indirekt der FMA die gesetzliche Grundlage, weil im FMABG eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen für die Betrauung ausgegliederter Einrichtungen gesehen wurde. Deshalb wurde das Gesetz im März 2002 durch einen grundlegenden parlamentarischen Abänderungsantrag überarbeitet, der im Plenum mit den Stimmen aller im Nationalrat vertretenen Parteien angenommen wurde. Darin wurde die FMA als unabhängige Aufsichtsbehörde unter parlamentarischer Kontrolle nach internationalen Vorbildern weisungsfrei gestaltet und verfassungsgesetzlich abgesichert. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in der Bankenaufsicht auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Am 1. April 2002 erfolgte dann die Vereinigung der im Bundesministerium für Finanzen angesiedelten Banken-, Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht mit der Bundeswertpapieraufsicht (BWA) zur neuen Behörde. Bei ihrer Neuordnung löste sich die Aufsicht von ihrer bis dahin in weiten Bereichen üblichen sektoralen (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Aktienbanken und Bankiers …) Gliederung und entschied sich für einen funktionalen Aufbau, der sich an den Kernfunktionen des Finanzsystems orientiert.

Mit Juli 2002 erhielt die FMA vom Gesetzgeber bereits eine neue, zusätzliche Aufgabe übertragen - das Bundesgesetz über die Betriebliche Mitarbeitervorsorge (BMVG) trat in Kraft. Im August desselben Jahres mietete die FMA das Gebäude Praterstraße 23 im zweiten Wiener Gemeindebezirk an und vereinte so die bis dahin auf vier verschiedene Bürostandorte aufgeteilten Mitarbeiter unter einem Dach.

Im Herbst 2002 schuf der Gesetzgeber durch eine Novelle zum Einkommenssteuergesetz (§ 108 g, h EStG) eine neue Form der steuerlichen Förderung privater Altersvorsorge, die so genannte "prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" und unterstellte auch diese der Aufsicht der FMA. Mit 1. April 2003 gab sich die FMA selbst eine Compliance Ordnung, welche die organisatorischen Voraussetzungen schuf, um Insider-Vergehen durch Organe oder Mitarbeiter der FMA hintan zu halten.

Im Frühsommer 2003 beschloss der österreichische Nationalrat das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das mit 1. September des gleichen Jahres in Kraft getreten ist. Seither erweiterte sich der Aufgaben- und Aufsichtsbereich der FMA um die Prospektaufsicht, die Aufsicht über Finanzkonglomerate, die Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes sowie die Aufsicht über Zahlungsinstitute.

2008 trat die Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich in Kraft, die klar definierte Schnittstellen zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) schuf. Doppelgleisigkeiten wurden beseitigt, eine wesentliche Aufstockung der Ressourcen für die Analyse und Prüfung von Banken und im Bereich der Wertpapieraufsicht erfolgte. Ein umfangreiches Corporate-Governance-Paket stärkt die Aufsicht in Österreich.

Anfang 2010 bezogen die Mitarbeiter der FMA das neue Bürogebäude am Otto-Wagner-Platz 5.

Das Jahr 2011 bringt der Finanzmarktaufsicht weitere neue Aufgabengebiete, darunter die Aufsicht über Rating-Agenturen sowie die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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