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		<title>FMA - Pressemitteilungen</title>
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		<description>FMA - Pressemitteilungen</description>
		<language>de</language>
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			<title>FMA - Pressemitteilungen</title>
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			<description>FMA - Pressemitteilungen</description>
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		<lastBuildDate>Mon, 07 May 2012 00:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>FMA veröffentlicht Leitlinien der ESMA</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veroeffentlicht-leitlinien-der-esma.html</link>
			<description>Systeme/Kontrollen  für Handelsplattformen, WP-Firmen und zuständige Behörden in automatisiertem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu „Systemen und Kontrollen für Handelsplattformen, Wertpapierfirmen und zuständige Behörden in einem automatisierten Handelsumfeld“ auf ihrer Website (<a href="http://www.fma.gv.at/" target="_blank" >www.fma.gv.at</a>) veröffentlicht. Damit beginnt die einmonatige Frist, nach deren Ablauf&nbsp; diese Leitlinien auch in Österreich anzuwenden sind. Der Beginn der Anwendbarkeit ist somit der 2. Juni 2012. </p>
<p class="bodytext">Ziel dieser Leitlinien ist es, die gemeinsame, einheitliche und übereinstimmende Anwendbarkeit der „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID) und der „Marktmissbrauchsrichtlinie“ (Market Abuse Directive, MAD), sicherzustellen. Die Leitlinien stellen unter anderem Anforderungen zu Systemen hinsichtlich technischer Kapazität, laufender Echtzeitüberwachung, sachkundigem Personal, risikomanagementbezogenen Vorkehrungen etc., dar. Sie betreffen Handelsplattformen und Wertpapierfirmen (im Sinne der MiFID) in einem automatisierten Handelsumfeld und regeln dahingehend Phänomene wie etwa die Bereitstellung eines direkten oder geförderten Marktzuganges, den sogenannten „algorithmischen Handel“, aber auch etwa die Verwendung von bloßen Auftragseingabesystemen bzw. den Handelssystembetrieb als solchen.&nbsp; Die Leitlinien haben aber auch Auswirkungen auf Unternehmen, welche elektronische Handelssysteme an Marktbetreiber oder Wertpapierfirmen verkaufen, welche als ausgelagerte Anbieter solcher Systeme fungieren beziehungsweise auch auf solche Unternehmen, welche Wertpapierfirmen beim Zugang zu Handelsplattformen „Konnektivitätsdienste“ anbieten. </p>
<p class="bodytext">Diese Leitlinien dienen der Auslegung der jeweils zugrundeliegenden und genannten Vorschriften von ESMA gemäß MiFID (RL 2004/39/EG) und/oder MAD (RL 2003/6/EG) bzw. ihrerseits auf diesen europarechtlichen Grundlagen erlassenen nationalen Gesetze bzw. Verordnungen, wie etwa das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 oder das Börsegesetz.</p>
<p class="bodytext">Die Leitlinien finden Sie auf der Website unter <br /><a href="http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/eu-rechtsakte/andere-relevante-eu-rechtsakte.html" target="_blank" >www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/eu-rechtsakte/andere-relevante-eu-rechtsakte.html</a></p>
<p class="bodytext"><br /><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/02052012_pm_ESMA_Leitlinien_Automated Trading_01.pdf" title="02052012_pm_ESMA_Leitlinien_Automated Trading_01.pdf (25 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 02 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA veröffentlicht Rundschreiben </title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veroeffentlicht-rundschreiben-zum-geldwaeschereibeauftragten-zur-praevention-von-geldwaescher.html</link>
			<description>&quot;Zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein „Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Das Rundschreiben behandelt insbesondere die organisatorische Eingliederung des Geldwäschereibeauftragten (GWB), seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit von Funktionen und die Auslagerung der Position bzw. einzelner Aufgaben des GWB. </p>
<p class="bodytext">Im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung hält das Rundschreiben fest, dass der GWB lediglich den Geschäftsleitern (bzw. dem Vorstand) gegenüber verantwortlich ist und diesen direkt zu berichten hat. Innerhalb des Unternehmens hat der Geldwäschereibeauftragte die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und ist mit den dafür erforderlichen Kompetenzen auszustatten. Bezüglich der Vereinbarkeit von Funktionen erläutert das Rundschreiben, dass mehrere Funktionen unter gewissen Umständen gleichzeitig wahrgenommen werden können, so lange darauf Bedacht genommen wird, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, und es zu keinen Interessenskonflikten kommt. Eine Auslagerung der Position des Geldwäschereibeauftragten bzw. einzelner Aufgaben des GWB innerhalb des Sektor- bzw. Konzernverbundes ist zulässig, solange sichergestellt wird, dass jeweils ein fachkundiger Mitarbeiter mit Mindestaufgaben und –kompetenzen vor Ort als Ansprechpartner positioniert wird. Diese werden&nbsp; im Rundschreiben ebenfalls erläutert. </p>
<p class="bodytext">Das Rundschreiben wurde auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) erstellt.</p>
<p class="bodytext">Den Volltext des Rundschreibens finden Sie auf der FMA-Website unter <a href="http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/rundschreiben/geldwaescherei-terrorismusfinanzierung.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/rundschreiben/geldwaescherei-terrorismusfinanzierung.html</a> </p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/26042012_pm_RS_Geldwäschereibeauftragter.pdf" title="26042012_pm_RS_Geldwäschereibeauftragter.pdf (22 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA veranstaltet 25. BSCEE Konferenz </title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veranstaltet-25-bscee-konferenz.html</link>
			<description>23. bis 26 April 2012 in Wien </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Von 23. bis 26. April 2012 wird in Wien die 25. Jahreskonferenz der „Group of Banking Supervisors from Central and Eastern Europe“ (BSCEE) abgehalten. Der BSCEE gehören die Bankaufsichtsbehörden aus 22 Staaten Zentral-, Ost-, und Südosteuropas an. Die FMA ist dieser Gruppe 2008 beigetreten und hat seit 1. Jänner 2012 den Vorsitz inne. Zentrales Thema der Konferenz ist „Cross-border cooperation – theory versus practice“, bei dem die FMA insbesondere ihr Maßnahmenpaket zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international tätiger österreichischer Banken präsentieren und diskutieren wird. Weiteres Thema ist „Basel III – the road ahead“. </p>
<p class="bodytext">„Wir sind sehr stolz darauf, dieses Jubiläumsevent ausrichten zu dürfen. Gerade in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Bankenaufseher – nicht zuletzt im Sinne eines level playing field für die Kreditinstitute – von besonderer Wichtigkeit“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl. </p>
<p class="bodytext">Die Bedeutung des zentral-, ost-, und südosteuropäischen Marktes für österreichische Banken belegen einige Kennzahlen. So sind österreichische Institute mit insgesamt 68 Tochterbanken in diesem Wirtschaftsraum tätig. Ende 2011 hatten diese zusammen einen Marktanteil von 12,3 Prozent. Das entspricht einer aggregierten Bilanzsumme von rund € 270,1 Milliarden. </p>
<p class="bodytext">Die BSCEE Gruppe wurde 1991 gegründet. Zu ihren Mitgliedsländern zählen neben Österreich die Länder Albanien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Montenegro, Slowakei, Slowenien und Ukraine. Auf dieser Konferenz tritt Armenien bei.</p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/23042012_pm_BSCEE Konferenz.pdf" title="23042012_pm_BSCEE Konferenz.pdf (22 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA begrüßt Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-begruesst-verdoppelung-der-geldstrafen-fuer-finanzdelikte.html</link>
			<description>&quot;Wichtiger Schritt in die richtige Richtung.&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die gestern vom Nationalrat beschlossene Verdoppelung der Geldstrafen für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass die FMA ab 1. Mai 2012 unerlaubten Betrieb mit bis zu € 100.000 ahnden kann (bisher € 50.000); die Höchststrafe für Übertretungen der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestandes der Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei € 150.000 (bisher € 75.000). Weiters betroffen sind das Bankwesengesetz (BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz (FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz (PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das Ratingagenturen-vollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser&nbsp; Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt (aus € 30.000 werden € 60.000 etc.). </p>
<p class="bodytext">„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein, denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht wird“, so der Vorstand der FMA Mag. Helmut Ettl. Und sein Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Auch auf europäischer Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.“ Dies sei dringend erforderlich, um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und Sanktionsarbitrage zu bannen. Es dürfe in Europa keine Anreize geben, in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten. </p>
<p class="bodytext">2011 wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß € 4.500 und die Höchststrafe € 36.000 ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 € 1,3 Millionen. </p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/29032012_pm_Verdoppelung des Strafrahmens.pdf" title="29032012_pm_Verdoppelung des Strafrahmens.pdf (23 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schreitet gegen nicht ordnungsgemäßen Eigentümerwechsel bei der „ALIZEE Bank AG“ ein</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/oesterreichs-finanzmarktaufsichtsbehoerde-fma-schreitet-gegen-nicht-ordnungsgemaessen-eigentuemerwec.html</link>
			<description>Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin über eine am 19. März 2012 stattgefundene...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Aufgrund eines Berichts der Regierungskommissärin über eine am 19. März 2012 stattgefundene außerordentliche Hauptversammlung der „ALIZEE Bank AG“ hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA erfahren, dass Aktienpakete an der Bank verkauft wurden, die zu qualifizierten und genehmigungspflichtigen Beteiligungen neuer Eigentümer an der Bank führen würden. Demnach entfielen dann 26% der Stimmrechte auf Dr. Franz Löschnak,&nbsp; 26% auf Andrej Kotchetkov und 39% auf DI Dr. Richard Schenz. Da weder die Absicht, eine qualifizierte Beteiligung zu erwerben, noch der Kauf der Aktienpakete der Aufsicht angezeigt und zur Genehmigung vorgelegt wurden, hat die FMA folgende Maßnahmen gesetzt:</p><ol><li>Es wurde beim Handelsgericht Wien beantragt, für die durch die Eigentumsübertragung an den Aktienpaketen ex lege ruhenden Stimmrechte der neuen Eigentümer einen Treuhänder zu bestellen, der die Interessen des Unternehmens zu wahren hat.</li><li>Es wird die Bank per Bescheid aufgefordert, den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen und nachzuweisen, dass die Bank über Eigentümer verfügt, die den Anforderungen des Bankwesengesetzes (Fit&amp;Proper-Eigenschaften) entsprechen.</li></ol><p class="bodytext">Die zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte von der FMA bereits mit 23.12.2011 bei der „ALIZEE Bank AG“ gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz eingesetzte Regierungskommissärin, Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorothea Rebmann, wurde angewiesen Sorge zu tragen, dass die neuen qualifizierten Miteigentümer keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der Bank nehmen können.</p>
<p class="bodytext">Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung an einem Kreditinstitut direkt oder indirekt zu halten, und es unterlässt, der FMA dies zuvor unter Angabe des Betrages dieser Beteiligung gemäß den Vorschriften des BWG&nbsp; anzuzeigen, ist mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 30.000 zu sanktionieren.</p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106<br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/22032012_pm_ALIZEE.pdf" title="22032012_pm_ALIZEE.pdf (22 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA veröffentlicht Mindeststandards </title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veroeffentlicht-mindeststandards-fuer-die-information-von-bausparern-und-die-werbung-der-baus.html</link>
			<description>&quot;Für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen“</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute „Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen“ (FMA-MS-BSPK) veröffentlicht. Diese gliedern sich in zwei Teile: „Information von Interessenten am Abschluss eines Bausparvertrages“ sowie „Information von bestehenden Bausparern“. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten. </p>
<p class="bodytext">„Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich der verschiedenen Produkte zu ermöglichen“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl, und sein Kollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Der Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in der Transparenz-Offensive der FMA dar“.</p>
<p class="bodytext">Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in übersichtlicher Form über die aktuellen Tarife und deren Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters haben die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen Vertragskündigung offenzulegen. Im Hinblick auf die Werbung der Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen. </p>
<p class="bodytext">Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest jährlich eine Kontomitteilung zugesandt bekommen. Diese sollte unter anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein- und gegebenenfalls Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren, das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse und Bausparer beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor Ablauf der Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren. </p>
<p class="bodytext">Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000 Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen Einlagen im Sinne des § 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011 waren es rund 980.000 neue Verträge.</p>
<p class="bodytext">Sie finden die FMA-MS-BSPK auf der FMA-Website unter <a href="http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/mindeststandards/banken.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/mindeststandards/banken.html</a> </p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106<br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/20032012_pm_MS_BSPK.pdf" title="20032012_pm_MS_BSPK.pdf (25 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA-Bericht zum 4. Quartal 2011 der österreichischen Versicherungswirtschaft</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-bericht-zum-4-quartal-2011-der-oesterreichischen-versicherungswirtschaft.html</link>
			<description>„Schaden/Unfall“ und „Kranken“ legen zu – „Leben“ rückläufig</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die verrechneten Prämien des direkten Geschäfts der österreichischen Versicherungsunternehmen beliefen sich im 4. Quartal 2011 auf rund € 3,83 Milliarden. Somit verbesserte sich das Prämienvolumen im Vergleich zum 4. Quartal 2010 minimal um 0,05%. Im Hinblick auf die einzelnen Versicherungssparten zeigte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Reduktion des Prämienvolumens der Sparte Lebensversicherung um <br />-6,40%. In den Bereichen „Schaden/Unfall“ (+6,81%) und „Kranken“ (+3,70%) wurden Steigerungen verzeichnet. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlichten Bericht über das 4. Quartal der österreichischen Versicherungswirtschaft hervor.&nbsp; </p>
<p class="bodytext">Im Bereich „Leben“ (inkl. fonds- und indexgebundene Lebensversicherung) wurden im <br />4. Quartal 2011 € 1,74 Milliarden an Prämien eingenommen, das sind € 163 Millionen mehr als im 3. Quartal, jedoch € 119 Millionen weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Gesamtjahr 2011 wurde in diesem Bereich gegenüber 2010 ein Rückgang des Prämienvolumens um -7,2% (€ 539 Millionen) verzeichnet. Diese Entwicklung war vor allem auf die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung zurückzuführen (-21,1% im Vergleich zu 2010). Das Prämienvolumen der Schaden- und Unfallversicherung betrug im 4. Quartal 2011 € 1,66 Milliarden und damit € 112 Millionen weniger als im Vorquartal, im Vergleich zum 4. Quartal 2010 stieg es um € 106 Millionen. Insgesamt kam es im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr in diesem Bereich zu einer Steigerung des Prämienvolumens von +4,81% (€ 364 Millionen). Der Bereich „Kranken“ verzeichnete im 4. Quartal 2011 ein Prämienvolumen in der Höhe von € 423 Millionen und steigerte sich damit im Vergleich zum 3. Quartal bzw. zum <br />4. Quartal 2010 um € 3 Millionen bzw. € 15 Millionen. Der Jahresvergleich zeigte einen Anstieg des Prämienvolumens der Krankenversicherung um € 58 Millionen.</p>
<p class="bodytext">Die verrechneten Prämien außerhalb Österreichs beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt <br />€ 8,63 Milliarden (2010: € 8,16 Milliarden). Davon entfielen € 5,44 Milliarden (2010: 5,24 Milliarden) auf die Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung und Krankenversicherung, und € 3,19 Milliarden (2010: € 2,92 Milliarden) auf die Bilanzabteilung Lebensversicherung.&nbsp; </p>
<p class="bodytext">Im Hinblick auf die Vermögensstruktur zeigt sich, dass Schuldverschreibungen mehr als die Hälfte des Gesamtportfolios ausmachten. Etwa ein Fünftel fiel auf Kapitalanlagefonds, 12% auf Aktien bzw. aktienähnliche Wertpapiere und der Rest auf Immobilien, Darlehen und Vorauszahlungen auf Polizzen, Guthaben und Kassenbestände und Hedge Fonds.</p>
<p class="bodytext">Das versicherungstechnische Ergebnis belief sich 2011 auf rund € 295 Millionen, was einem Rückgang von etwa einem Fünftel im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Eine geringere Übertragung von Kapitalerträgen der Abteilung Lebensversicherung in die versicherungstechnische Rechnung führte zu einer Erhöhung des EGT um € 62 Millionen auf € 1,16 Milliarden. Beim Finanzergebnis wurde ein Rückgang auf € 2,96 Milliarden (-7,5%) im Vergleich zu 2010 verzeichnet.</p>
<p class="bodytext">Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter <a href="http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/versicherungs-unternehmen.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/versicherungs-unternehmen.html</a> </p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106<br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/19032012_pm_Q4_VU.pdf" title="19032012_pm_Q4_VU.pdf (25 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nachhaltigkeitspaket für Österreichs Banken soll Finanzmarktstabilität stärken</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/nachhaltigkeitspaket-fuer-oesterreichs-banken-soll-finanzmarktstabilitaet-staerken.html</link>
			<description>FMA veröffentlicht &quot;Aufsichtliche Leitlinie&quot;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die „<a href="de/unternehmen/banken/spezialthemen/aufsichtliche-leitlinie.html#c2981" target="_self" class="internal-link" >Aufsichtlich Leitlinie zur Stärkung der Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle international aktiver österreichischer Großbanken</a>“ veröffentlicht. Dieses gemeinsam mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erarbeitete&nbsp; Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die Eigenkapitalbasis dieser Bankengruppen mittel- und langfristig zu erhöhen und&nbsp; die Refinanzierungsstruktur exponierter Tochterbanken ausgewogener zu gestalten.&nbsp; Zudem soll sichergestellt werden, dass die Banken künftig für etwaige Krisensituationen über adäquate Sanierungs- und Abwicklungspläne verfügen.</p>
<p class="bodytext">Aufgrund ihrer Größe, systemischen Relevanz und der Komplexität ihrer Geschäftsmodelle (mit einer Vielzahl von Tochterbanken) ist diese Leitlinie derzeit auf drei österreichische Bankengruppen anzuwenden: Erste Group Bank AG, Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und UniCredit Bank Austria AG. </p>
<p class="bodytext">Entsprechend den am 21. November 2011 veröffentlichten Eckdaten der Leitlinie sind die betroffenen Banken angehalten, Folgendes zu beachten: <br />Um die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken, sind die neuen Regeln für hartes Kernkapital (CET1) unter Basel III ohne Übergangsfristen bereits mit 1. Jänner 2013 zu erfüllen. Das im Rahmen des Bankenhilfspakets gezeichnete, voll verlusttragfähige, staatliche und private Partizipationskapital wird aber im Rahmen der Übergangsvorschriften angerechnet. Zudem ist ab 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher harter Kernkapitalpuffer – je nach Risikogehalt des Geschäftsmodells – von bis zu 3 Prozentpunkten zu halten. </p><ul><li>Um die Eigenkapitalbasis nachhaltig zu stärken, sind die neuen Regeln für hartes Kernkapital (CET1) unter Basel III ohne Übergangsfristen bereits mit 1. Jänner 2013 zu erfüllen. Das im Rahmen des Bankenhilfspakets gezeichnete, voll verlusttragfähige, staatliche und private Partizipationskapital wird aber im Rahmen der Übergangsvorschriften angerechnet. Zudem ist ab 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher harter Kernkapitalpuffer – je nach Risikogehalt des Geschäftsmodells – von bis zu 3 Prozentpunkten zu halten.</li><li>Um die Refinanzierungsstruktur der Tochterbanken zu stärken und auf ihre ausgewogene Gestaltung zu achten, wird die Aufsicht die Nettoneukreditvergabe der Tochterbanken im Verhältnis zur Aufbringung lokaler stabiler Refinanzierungen laufend beobachten und analysieren. Auf Grund der historischen Erfahrungen wird hier ein Überschreiten der Referenzquote von 110% als Warnsignal erachtet. Das Monitoring wird regelmäßig mit Quartalsdaten (ab Ende 2011) erfolgen. Die Ergebnisse und Analysen werden im Rahmen der&nbsp; Aufsichtskollegien evaluiert und diskutiert, um gegebenenfalls Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen. </li><li>Damit ein Institut im Krisenfall rasch, effektiv und effizient saniert oder eine eventuelle Insolvenz geordnet ablaufen kann, haben die Mutterinstitute bis Ende 2012 der Aufsicht als Vorsorge für die Bewältigung etwaiger Krisen angemessene Sanierungs- und Abwicklungspläne vorzulegen.</li></ul><p class="bodytext">Diese Leitlinie ist in das europäische Aufsichtssystem eingebettet.&nbsp; Die Ergebnisse des laufenden Monitorings werden im Rahmen der&nbsp; jeweiligen Aufsichtscolleges mit den Schwesterbehörden und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA analysiert und diskutiert. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung zu beschließen und durchzusetzen. Dies stellt eine differenzierte und an die Gegebenheiten des jeweiligen Marktes angepasste Vorgehensweise sicher. </p>
<p class="bodytext">Diese Aufsichtliche Leitlinie wurde von der österreichischen Aufsicht erarbeitet und in einem intensiven, mehrstufigen Konsultationsprozess mit den zuständigen Schwesterbehörden, internationalen Finanzinstitutionen, der Europäischen Kommission sowie den betroffenen Banken eingehend diskutiert. </p>
<p class="bodytext">Die Leitlinie steht in deutscher und englischer Sprache auf den Internet-Seiten der <a href="http://www.fma.gv.at" target="_blank" class="external-link-new-window" >FMA </a>und der <a href="http://www.oenb.at" target="_blank" class="external-link-new-window" >OeNB </a>zur Verfügung.&nbsp; Zusätzlich befindet sich dort eine Darstellung der aufsichtlichen und ökonomischen Motivation, eine Auswirkungsanalyse sowie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.</p>
<p class="bodytext"><b><br /></b><b>Rückfragehinweis für Journalisten:</b></p>
<p class="bodytext">Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106<br />+43/(0)676/882 49 516&nbsp;</p>
<p class="bodytext">Dr. Christian Gutlederer (OeNB)<br />+43/(0)1/404 20-6609<br />+43/(0)664/515 36 18</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/14032012_PM_Nachhaltigkeit_Leitlinien.pdf" title="14032012_PM_Nachhaltigkeit_Leitlinien.pdf (29 KB)" target="_self" >Download</a></p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA-Quartalsbericht zu FX-Krediten</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/volumen-der-fremdwaehrungskredite-an-private-haushalte-wechselkursbereinigt-merklich-gesunken-decku.html</link>
			<description>Volumen der Fremdwährungskredite an private Haushalte wechselkursbereinigt merklich gesunken.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten (FX-Kreditvolumen) privater inländischer Haushalte betrug zum Ende des 4. Quartals 2011 € 37,3 Milliarden (Q4 2010: <br />€ 38,7 Milliarden). Fremdwährungskredite machen damit 28,4% (Q4 2010: 30,2%) des Gesamtkreditvolumens privater Haushalte aus. Bereinigt um Wechselkurseffekte wurde das Volumen damit im Vergleich zum Herbst 2008 – als die FMA einen Stopp der Neuvergabe verhängte – um € 9,8 Milliarden oder 20,8% verringert. Beim bestehenden Forderungsvolumen handelt es sich zu 93,4% um CHF-Kredite, der Rest entfällt beinahe zur Gänze auf JPY. Dies geht aus der heute erstmals von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlichten Quartalserhebung der Entwicklung des FX-Kreditvolumens hervor. <br />„Der Stopp der Neuvergabe von Fremdwährungskrediten, die de facto nur mehr bei Vermögen oder Einkommen in dieser Währung möglich ist, sowie die empfohlenen und eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des Risikos bei dieser Form der Währungsspekulation zeigen die gewünschte Wirkung“, so der FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil und Mag. Helmut Ettl: „Die Banken und ihre Kunden sind aufgefordert, diesen Weg der Risikobegrenzung gemeinsam konsequent fortzusetzen.“<br />Im Vergleich zum Vorquartal verringerte sich das FX-Kreditvolumen wechselkursbereinigt um € 1,0 Milliarden oder 2,6%. Verglichen mit dem 4. Quartal 2010 beträgt der Rückgang € 2,6 Milliarden oder 6,5%. <br />Rund drei Viertel der FX-Kredite an private Haushalte sind als endfällige Kredite mit Tilgungsträger&nbsp; ausgestaltet. In absoluten Zahlen entspricht das einem Kreditvolumen von <br />€ 28,6 Milliarden. Die Sondererhebung 2011 zur Entwicklung der Tilgungsträger hat ergeben, dass die Deckungslücke auf rund € 5,3 Mrd. angewachsen ist, das entspricht rund 18% des aushaftenden Kreditvolumens. Ende 2008 lag sie bei € 4,5 Milliarden (14% des aushaftenden Kreditvolumens). Sie hat daher in diesem Zeitraum um € 800 Mio. zugenommen, was einer Ausweitung der Deckungslücke von 22% gleichkommt.</p>
<p class="bodytext"><br /><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/07032012_pm_FX.pdf" title="07032012_pm_FX.pdf (24 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA-Bericht zum 4. Quartal der österreichischen Pensionskassen</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-bericht-zum-4-quartal-der-oesterreichischen-pensionskassen.html</link>
			<description>Verwaltetes Vermögen steigt leicht an.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen betrug zum 31. Dezember 2011 € 14,8 Milliarden und hat sich somit im Vergleich zum Vorquartal um 1,7% erhöht. Ebenso kam es zu einem Anstieg von 4% des im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung von in Österreich zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen verwalteten Vermögens auf&nbsp; € 510,1 Millionen. Die Vermögensveranlagung aller Pensionskassen zusammen erzielte im 4. Quartal 2011 ein Veranlagungsergebnis von 1,1%. Im Gesamtjahr 2011 belief sich die durchschnittliche Performance auf Grund der stark schwankenden Veranlagungsergebnisse auf -3,0%. Dies geht aus dem heute von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlichten Bericht über das 4. Quartal der österreichischen Pensionskassen hervor. </p>
<p class="bodytext">Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stieg im 4. Quartal um 1,1% auf rund 792.000 Personen. Davon bezogen rund 71.300 Personen eine Pensionsleistung. </p>
<p class="bodytext">Der Großteil des von den Pensionskassen verwalteten Vermögens war im 4. Quartal in Staatsanleihen und Anleihen mit Haftung von Staaten oder Teilstaaten (34,0%), Aktien (25,9%), Unternehmensanleihen (18,0%) und Bankeinlagen bzw. Guthaben bei Banken (11,7%) angelegt. Im Vergleich zum 3. Quartal verzeichnete der Anteil der Staatsanleinen und Anleihen mit Haftung von Staaten oder Teilstaaten mit einer Reduktion von -2,3% die größte Veränderung. Der Anteil der Unternehmensanleihen stieg um 1,5%. </p>
<p class="bodytext">Den Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter: <a href="http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/pensionskassen.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/pensionskassen.html</a> </p>
<p class="bodytext">Rückfragehinweis für Journalisten:<br />Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/02032012_pm_Q4 Pensionskassen.pdf" title="02032012_pm_Q4 Pensionskassen.pdf (22 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA veröffentlicht marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veroeffentlicht-marktuebliche-entgelte-und-gebuehren-von-wertpapierunternehmen-emittenten-sowie.html</link>
			<description>Bandbreiten sollen Kunden als Orientierungshilfe dienen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die neue Erhebung der&nbsp; marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken auf ihrer Website veröffentlicht. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2010 zeigen sich dabei kaum Veränderungen, einzig bei den Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) kam es zu einer leichten Erweiterung.</p>
<p class="bodytext">Veröffentlicht werden die von Wertpapierunternehmen üblicherweise verrechneten Entgelte, wie Beratungshonorare, Managementgebühren, erfolgsabhängige Vergütungen, produktunabhängige Vermittlungsgebühren und sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte. Weiters die von Emittenten von Wertpapieren üblicherweise in Rechnung gestellten Ausgabeaufschläge bei Produkten mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko, Bonusleistungen, sonstige verrechnete Entgelte und Innenspesen. Außerdem werden marktübliche Gebühren der Depotbanken, wie etwa Depotgebühren, Spesen und Transaktionsgebühren, dargestellt. </p>
<p class="bodytext">Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten dieser Entgelte sollen Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als Orientierungshilfe dienen. Anbieter müssen ihre Kunden auf die Veröffentlichung der FMA hinweisen, können jedoch auch davon abweichende Entgelte verrechnen. </p>
<p class="bodytext">Diese Daten sind laut Gesetz von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), zu erheben. Die FMA hat die marktüblichen Entgelte gemäß § 75 Abs. 8 WAG 2007 auf ihrer Website in Form von Bandbreiten zu veröffentlichen. Zu finden sind diese unter <a href="http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/spezialthemen/marktuebliche-entgelte.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/wertpapierdienstleister/spezialthemen/marktuebliche-entgelte.html</a></p>
<p class="bodytext"><br /><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/13022012_pm_Bandbreiten für marktübliche Entgelte von WPDLU.pdf" title="13022012_pm_Bandbreiten für marktübliche Entgelte von WPDLU.pdf (24 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA veröffentlicht „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz und Emittenten-Compliance-Verordnung“</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-veroeffentlicht-rundschreiben-zu-den-compliance-regelungen-gemaess-boersegesetz-und-emittente.html</link>
			<description>Da im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum Teil gravierende Mängel in der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Da im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum Teil gravierende Mängel in der Compliance-Organisation festgestellt wurden, hat die österreichische Finanzmarkt-aufsichtsbehörde FMA ein „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz 1989 und ECV 2007“ veröffentlicht. Dieses Rundschreiben erläutert praxisbezogen wie bei einem Emittenten die Compliance-Organisation gesetzeskonform und zielgerichtet umzusetzen ist. </p>
<p class="bodytext">Zusätzlich wird mit einer Novelle der „Emittenten-Compliance-Verordnung 2007“ (ECV 2007) der Begriff der „compliance-relevanten Information“ neu eingeführt. Dieser umfasst neben Insider-Informationen auch sonstige „vertrauliche kurssensible Informationen“, selbst wenn noch nicht alle Eigenschaften der Insiderinformation erfüllt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht öffentliche unternehmensinterne Vorgänge mit potentieller Kursrelevanz in einer Frühphase in die Compliance-Organisation des Emittenten einbezogen werden.</p>
<p class="bodytext">Das Rundschreiben erläutert anschaulich und praxisbezogen, wie eine unternehmensinterne Compliance-Richtlinie zu gestalten ist, wie die Compliance-Organisation aufzubauen ist, und welche Rechte und Pflichten sowie welche Stellung im Unternehmen dem in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend einzurichtenden Compliance Officer zukommen. Es wird detailliert erläutert, wann und wie Vertraulichkeitsbereiche einzurichten sind, und wie bei der Weitergabe compliance-relevanter Informationen vorzugehen ist. Ausführlich wird auch dargestellt, wie eine Vertraulichkeitserklärung zu verfassen ist, damit diese ordnungsgemäß und gesetzeskonform ist. Darüber hinaus wird erklärt, in welchen Fällen Sperrfristen und Handelsverbote zu verhängen sind, und unter welchen Bedingungen Ausnahmen davon genehmigt werden können. Schließlich wird noch dargestellt, welche Compliance-Schulungen bei Emittenten durchzuführen sind. </p>
<p class="bodytext">Den Volltext des Rundschreibens finden Sie als Download auf der FMA-Website unter&nbsp; <a href="http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/wohlverhaltensregeln-compliance/rundschreiben-sonstiges.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/wohlverhaltensregeln-compliance/rundschreiben-sonstiges.html</a> </p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/06022012_pm_RS_Compliance.pdf" title="06022012_pm_RS_Compliance.pdf (24 KB)" target="_blank" >Download</a></p>
<p class="bodytext">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>FMA-Bericht zum 4. Quartal 2011 der österreichischen Prospektaufsicht</title>
			<link>http://www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detail/article/fma-bericht-zum-4-quartal-2011-der-oesterreichischen-prospektaufsicht.html</link>
			<description>Schwieriges Marktumfeld - Zahl der Nachträge steigt deutlich</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="bodytext">Das schwierige Marktumfeld wirkte sich im Laufe des Jahres 2011 auch auf die Prospektbilligungen und auf die Emissionstätigkeit in Österreich aus. Im 4. Quartal 2011&nbsp; wurde dies vor allem an der Anzahl der Nachträge deutlich, welche um rund ein Drittel im Vergleich zum 3. Quartal 2011 sowie zum Vergleichszeitraum des Vorjahres anstieg. Das geht aus dem heute erstmals von der Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlichten Quartalsbericht der österreichischen Prospektaufsicht hervor. </p>
<p class="bodytext">Zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2011 wurden insgesamt 28 Billigungen (Dividendenwert- und Nicht-Dividendenwertprospekte) von der Prospektaufsicht ausgesprochen, das bedeutet eine Billigung mehr als im 3. Quartal 2011. Somit wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Wertpapiere in einem maximalen Volumen von rund 3,8 Milliarden Euro zu begeben. 21 Nachträge wurden veröffentlicht und gebilligt; zwei Emittenten zogen ihren Antrag auf Billigung eines Prospektes zurück bzw. brachen das Angebot während der Zeichnungsfrist wegen mangelnder Marktresonanz ab.<br />Insgesamt wurden im Jahr 2011 104 Prospekte (2010: 100) und 65 Nachträge gebilligt (2010: 48) sowie sieben Anträge auf Billigung zurückgezogen (2010: 7).</p>
<p class="bodytext">Im Hinblick auf die Emissionstätigkeit ist vor allem der Rückgang der Basisprospekte von zwölf im 3. Quartal auf zwei im 4. Quartal auffällig. Ein Basisprospekt schafft das Gerüst für die Emission vieler ähnlich strukturierter Wertpapiere, bei denen einzelne Angebotsbedingungen erst kurz vor deren Emission festgesetzt werden können. Die Anzahl der den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden Emittenten in der Kategorie Wohnbaubanken stieg von zwei im 3. Quartal auf fünf im 4. Quartal an. In Relation dazu blieb die Emissionstätigkeit bei Anleihen (Q3: 1, Q4: 0) und IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekten (Q3: 1, Q4: 2)&nbsp; in etwa gleich.<br />Im Gesamtjahr 2011 ist vor allem der Rückgang der von der FMA gebilligten Anleiheprospekte von sieben (2010) auf zwei nennenswert. Bei den Basisprospekten und IPO’s, Kapitalerhöhungen und Listingprospekten kam es zu einem leichten Anstieg. Die Anzahl der Prospekte der Wohnbaubanken blieb gleich.</p>
<p class="bodytext">Wird ein Prospekt oder ein erforderlicher Nachtrag in einem EWR-Mitgliedstaat gebilligt, ist dieser während seiner Gültigkeit auch in allen anderen EWR-Mitgliedstaaten für ein öffentliches Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zulässig. Voraussetzung dafür ist eine Notifikation an die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats – in Österreich an die FMA. Dabei zeigte sich ein starker Rückgang von 102 Notifikationen im 3. Quartal auf 61 im 4. Quartal. Bei den Nachträgen kam es zu einem starken Anstieg von 548 auf 983.<br />Im Jahr 2011 wurden 386 eingehende Notifikationen verzeichnet, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die Nachträge stiegen von 1.789 auf 2.482. Der Großteil der eingehenden Notifikationen wurde der FMA von den zuständigen Behörden in Luxemburg und Deutschland übermittelt.</p>
<p class="bodytext">Eine Aufgabe der Prospektaufsicht ist auch, Verstöße im Zusammenhang mit öffentlichen Angeboten und der Bewerbung von Wertpapieren oder Veranlagungen sowie Verstöße gegen die Veröffentlichungs-, Melde- und Hinterlegungsverpflichtungen des Kapitalmarktgesetzes, festzustellen. Dadurch kam es im 4. Quartal zu elf Verwaltungsstrafverfahren und fünf Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. Im gesamten Jahr 2011 waren es 39 Verwaltungsstrafverfahren und 25 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft. </p>
<p class="bodytext">Den gesamten Quartalsbericht finden Sie auf der FMA-Website unter <a href="http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/prospektaufsicht.html" target="_blank" >http://www.fma.gv.at/de/statistik-berichtswesen/statistiken-unternehmen/prospektaufsicht.html</a></p>
<p class="bodytext"><b>Rückfragehinweis für Journalisten:<br /></b>Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)<br />+43/(0)1/24959-5106 <br />+43/(0)676/882 49 516</p>
<p class="bodytext"><a href="/fileadmin/media_data/1_Ueber_die_FMA/3_Presse/1_Pressemitteilungen/Deutsch/2012/23012012_pm_Q4 Prospektaufsicht.pdf" title="23012012_pm_Q4 Prospektaufsicht.pdf (25 KB)" target="_blank" >Download</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemeldungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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