letzte Änderung: 22.03.2013
Incoming Plattform
OeNB und FMA sind bestrebt, die mit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Aufsichtsreform verbundenen Vorteile in den Bereichen Synergie und Effizienz der Kreditwirtschaft zugute kommen zu lassen. So können seit 1. Juli 2009 Anzeigen an die Aufsicht künftig elektronisch über eine zentrale Internet-Plattform eingebracht werden. Hierzu wurde eine eigene „Incoming Plattform“ eingerichtet, die die elektronische Übermittlung von behördlichen Dokumenten an eine einzige Stelle ermöglicht. Dadurch verkürzt sich die Einreichzeit und der operative Aufwand bei allen Beteiligten wird minimiert.
Seit 1. Juli 2010 sind bestimmte Einbringungen gemäß IP-Verordnung zwingend über die Incoming Plattform zu übermitteln. Einbringungen über die "Incoming Plattform" ersetzen jedoch nicht das elektronische Meldewesen an die OeNB gemäß den §§ 44, 74 und 75 BWG.
Ansprechpartner
Fachliche Ansprechpartner sind die zuständigen SPOC aus OeNB und FMA. Diese werden dem angemeldeten User in der Steuerleiste angezeigt. Technische Fragestellungen können über das Kontaktformular der Incoming Plattform eingebracht werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Incoming Plattform Folder.
Hier gelangen Sie zur Incoming Plattform. Zur rechtswirksamen Einbringung von Anbringen beachten Sie bitte diese Kundmachung.
Hier gelangen Sie zur Incoming Plattform für Staatskommissäre.



