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letzte Änderung: 30.06.2011

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Geeignete Prospektkontrollore

Die Prüfung des Veranlagungsprospektes auf Richtigkeit und Vollständigkeit ist von einem Prospektkontrollor gemäß § 8 KMG vorzunehmen.

Die Liste enthält die gemäß § 8 Abs. 2b KMG aufgrund von Vorschlägen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erstellte und aktualisierte Liste geeigneter Prospektkontrollore, aus der für die Inanspruchnahme der Fristverkürzung gemäß § 6 Abs. 3 KMG bzw. § 8 Abs. 2a KMG der Prospektkontrollor ausgewählt zu werden hat, sofern er ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein soll.

 

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