This document is available in an English version.

letzte Änderung: 16.02.2011

erweiterte Suche

Gesetzlicher Auftrag

Die Versicherungsaufsicht ist ein Teil der Finanzmarktaufsicht. Deren Aufgaben und Organisation sind im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) geregelt. Die Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht bilden im Aufbau der FMA einen eigenen Bereich. Schutzzweck und sohin gesetzlicher Auftrag des im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelten Versicherungsaufsichtsrechts ist die Wahrung der Interessen der Versicherten und die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen.

Umsetzung des gesetzlichen Auftrags durch die FMA

Dieser gesetzliche Auftrag wird durch die sogenannte Finanzaufsicht und Rechtsaufsicht umgesetzt. Im Rahmen der Finanzaufsicht wird die gesamte Geschäftsgebarung der Versicherungsunternehmen überwacht. Es werden erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten. Im Rahmen der Rechtsaufsicht wird neben der Regelung der Zugangsvoraussetzungen zum Versicherungsbetrieb auch die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften überwacht und erforderlichenfalls durch entsprechende Anordnungen und Maßnahmen durchgesetzt.

sehr hilfreich hilfreich weniger hilfreich