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letzte Änderung: 16.02.2011

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Gesetzlicher Auftrag der Wertpapieraufsicht

Zur Wertpapieraufsicht zählt die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben und Befugnisse, die

  • im Wertpapieraufsichtsgesetz 2007– WAG 2007, BGBl. Nr. 60/2007,
  • im Börsegesetz 1989 - BörseG, BGBl. Nr. 555/1989,
  • im Kapitalmarktgesetz 1992 - KMG, BGBI. Nr. 625/1991,
  • im Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993 Art. II,
  • im Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz, BGBl I Nr. 100/2002,
  • im Immobilieninvestmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003 und
  • im Beteiligungsfondsgesetz, BGBl. Nr. 111/1982

in den jeweils geltenden Fassungen - und in den dazugehörigen Verordnungen geregelt und der FMA zugewiesen sind.

Wie kommt die FMA dem Auftrag nach?

Die Wertpapieraufsicht der FMA übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Überwachung der Meldepflichten von Kreditinstituten hinsichtlich meldepflichtiger Instrumente
  • die Markt- und Börseaufsicht, die Emittentenaufsicht
  • die Konzessionierung und laufende Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU), Wertpapierfirmen (WPF), Veranlagungsgemeinschaften und Mitarbeitervorsorgekassen
  • die Ermittlungen im Wertpapierbereich und die entsprechende Kooperation mit dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizeidirektion Wien, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und anderen Behörden
  • die Aufsicht über die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln und Compliancevorschriften
  • Vorschläge für wertpapieraufsichtsspezifische Rechtsweiterentwicklung
  • Beschickung internationaler Gremien

Abteilungen des Bereiches Wertpapieraufsicht

Die Abteilung „Markt- und Börseaufsicht“ ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Meldepflichten in meldepflichtigen Instrumenten gemäß WAG 2007, die Beaufsichtigung der Marktteilnehmer und die Aufklärung und Verfolgung von Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot, die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Wertpapieren, die Aufklärung und Verfolgung von Markt- und Preismanipulation, die Börseaufsicht nach Maßgabe des BörseG sowie die Beaufsichtigung von Emittenten und Aktionären in Hinblick auf deren Publizitätspflichten, die Billigung von Prospekten und die Aufsicht nach Maßgabe der Bestimmungen des KMG.

Die Abteilung "Wertpapierfirmen" ist insbesondere zuständig für die Konzessionierung, laufende Beaufsichtigung und Vor-Ort Prüfungstätigkeit im Hinblick auf Konzessionsumfang, Organisationspflichten und Eigenmittelvorschriften bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierfirmen. Darüber hinaus ist die Abteilung für die Durchführung von Notifizierungsverfahren ("EU-Pass") und die Beaufsichtigung von EWR-Wertpapierfirmen im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verantwortlich.

Die Abteilung „Wohlverhaltensregeln und Compliance" hat bei Kreditinstituten die Einhaltung der Themengebiete Wohlverhaltensregeln sowie der Compliance zu beaufsichtigen; bei Versicherungen, Pensionskassen und Emittenten überwacht sie die Einhaltung der Compliance sowie der Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA. In diesem Zusammenhang führt die Abteilung Prüfungen, Company Visits und Managementgespräche zu diesen Themenbereichen bei allen Beaufsichtigten durch. Weiters ist die Aufsicht über Finanzanalysen im Hinblick auf § 48f BörseG in dieser Abteilung angesiedelt.

Die Abteilung "Aufsicht über Veranlagungsgemeinschaften" ist insbesondere zuständig für die laufende Aufsicht, aufsichtsbehördliche Verfahren und Rechtsauslegungen nach dem Investmentfondsgesetz, dem Immobilien- Investmentfondsgesetz, dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz und dem Beteiligungsfondsgesetz sowie für den Aufbau und die Führung der Fondsdatenbank.

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