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Marktübliche Entgelte

Die Bandbreiten für marktübliche Entgelte der Wertpapierfirmen sollen Kunden eine Orientierungshilfe bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen bieten. Sie sind von der gesetzlichen Interessenvertretung der Finanzdienstleister (Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich) regelmäßig zu erheben und von der FMA gemäß § 73 Abs. 9 WAG 2018 zu veröffentlichen.

Anbieter müssen ihre Kunden auf diese Veröffentlichung der FMA hinweisen.

Erhebung der Daten

Die Erhebung der Daten wird durch die Wirtschaftskammer Österreich mittels Fragebogen durchgeführt, welcher an sämtliche Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen versandt wird. Das Ergebnis der Umfrage wird der FMA durch die Wirtschaftskammer Österreich übermittelt und von der FMA zum Download zur Verfügung gestellt.

Inhaltlich wird zur Datenerhebung angemerkt, dass die WKO Bandbreiten für „Entgelte der Wertpapierunternehmen“, „Entgelte der Emittenten“ und „Gebühren der Depotbank“ erhoben hat und jeweils bei den unterschiedlichen, nicht direkt von den Wertpapierfirmen verrechneten Entgeltformen erwähnt, ob marktüblicherweise Teile dieser Entgelte den Wertpapierdienstleistern zufließen.

Erläuterungen zur Erhebung

  • Alle Angaben über marktübliche Entgelte sind Nettoangaben ohne eine allenfalls fällige Umsatzsteuer.
  • Die Untersuchung der Wirtschaftskammer Österreich geht nicht darauf ein, welche Verrechnungsmodalitäten kumulativ angewendet werden.
  • Die Untersuchung der Wirtschaftskammer Österreich hat dargelegt, dass in jeder Kategorie höhere und niedrigere Entgelte am Markt vorkommen, wobei diese mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und auch Dienstleistungsumfängen zusammenhängen.

Disclaimer

Die FMA hält fest, dass die Veröffentlichung der Bandbreiten für marktübliche Entgelte keine Empfehlung seitens der FMA darstellt. Die Ergebnisse der Erhebung der WKO sind statistische Daten aus der Vergangenheit und treffen keine Aussagen über zukünftige Entwicklungen der marktüblichen Entgelte. Den Marktteilnehmern bleibt die Entscheidung frei, inwieweit Entgelte über oder unter den hier veröffentlichten Bandbreiten verrechnet werden.

Auszug aus dem Originaldokument