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Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 19 Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019) eine Entscheidung, wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2017/1129 eine verwaltungsrechtliche Sanktion oder andere verwaltungsrechtliche Maßnahme zu verhängen, auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Die FMA teilt deshalb mit, dass der

Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG
FN 312506 v
Hollandstraße 14, Top 101, 1020 Wien
www.immobilienrendite.at

mit Bescheid vom 23.06.2021 aufgetragen wurde, öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren mit der ISIN AT0000A2R9U2, der ISIN AT0000A2R9V0 und der ISIN AT0000A2R9T4 zu unterlassen.

Darüber hinaus hat die Immobilienrendite Investitions- und Entwicklungs-AG, zukünftige öffentliche Angebote gemäß Artikel 2 lit d Verordnung (EU) 2017/1129 unter der Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 lit b Verordnung (EU) 2017/1129 von Wertpapieren zu unterlassen, die in Ihrer Gesamtheit einen angesprochenen Adressatenkreis von mehr als 150 Personen übersteigen.

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.

Gemäß § 21 Kapitalmarktgesetz 2019 können Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz von einem prospektpflichtigen Angebot von Wertpapieren ohne vorhergehende Veröffentlichung eines Prospekts, von ihrem Angebot oder vom Vertrag zurücktreten.

Aktualisierung vom 30.07.2021

Der Bescheid ist rechtskräftig.