letzte Änderung: 25.05.2012
Bewilligungsverfahren
Ein vollständiger Antrag auf Bewilligung eines fortgeschrittenen Messansatzes (AMA) für das operationelle Risiko gemäß § 21d BWG besteht aus einem Antragschreiben, den Einreichunterlagen sowie den Offenlegungsdokumenten.
Nur wenn sämtliche Unterlagen vollständig und entsprechend der Spezifizierung der FMA vorliegen, gilt der Antrag als vollständig eingebracht.
Das firmenmäßig gezeichnete Antragschreiben ist bei der FMA einzubringen [Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien]. Beizulegen sind in doppelter Ausfertigung die Einreichunterlagen sowie die Offenlegungsdokumente in elektronischer Form (CD-Rom) in allgemein üblichen Formaten (Word vorzugsweise in PDF; Excel).
Die Dokumentation hat ein umfassendes Bild vom Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung wiederzugeben. Maßnahmen und Prozesse, die erst in der Zukunft implementiert oder stattfinden werden, sind mit einer konkreten und verbindlichen Zeitangabe der tatsächlichen Realisation zu versehen.
Sprachregelung
Das Antragschreiben ist schriftlich, in deutscher Sprache bei der FMA einzubringen.
Im Falle eines nachgeordneten Kreditinstituts im nicht-deutschsprachigen Ausland ist ferner eine englische Übersetzung des Antragschreibens beizulegen. Die Einreichunterlagen sind in englischer Sprache einzubringen (IRB-spezifische Details sind dem Dokument "Liste der Einreichunterlagen für die IRB Antragstellung" zu entnehmen).
Dokumentationen mit länderspezifischem Bezug sind in getrennten Dokumenten zu verfassen. Der Liste der Einreichunterlagen ist eine Liste, in der alle länderspezifischen Dokumente nach Ländern geordnet bezeichnet sind, beizulegen. Generell sind bei Verwendung länderspezifischer Begriffe (z. B. aus Rechtsmaterien, dem Rechnungswesen, etc.) diese immer auch in der Landessprache zu bezeichnen.
Alle Dokumente sind mit einem Namen zu bezeichnen, der sowohl eine aussagekräftige Bezeichnung als auch die in der Liste der Einreichunterlagen (siehe Downloadbereich unten) enthaltene Nummerierung enthält.
Welchen Anforderungen ein vollständiger Antrag im Einzelnen genügen muss, ist in den nachfolgenden Dokumenten genauer spezifiziert.



