letzte Änderung: 17.12.2012
Directors' Dealings Datenbank
Hinweise zur Datenbank
- Mit Inkrafttreten der Verordnung der FMA über Form, Inhalt und Art der Veröffentlichung und Übermittlung von Ad-hoc Meldungen und Directors' Dealings-Meldungen (Veröffentlichungs- und Meldeverordnung - VMV) per 2.5.2005 veröffentlicht die FMA die ihr gemäß § 48 d Abs 4 BörseG übermittelten Meldungen auf ihrer Website. Voraussetzung ist aber, dass die betreffende Person der Veröffentlichung durch die FMA zustimmt.
- Meldepflichtige Personen, die einer Veröffentlichung auf der Internetseite der FMA nicht zustimmen, haben die Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 BörseG vorzunehmen.
- Die FMA stellt die Informationen sorgfältig zusammen. Dennoch kann sie keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.



