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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der ARNEZEDER GmbH & Co KG wegen öffentlichen Angebots ohne Prospektveröffentlichung

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der ARNEZEDER GmbH & Co KG wegen öffentlichen Angebots einer Veranlagung ohne Veröffentlichung eines nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetz erstellten und kontrollierten Prospekts sowie wegen Verstoßes gegen die entsprechenden Meldepflichten zum Emissionskalender mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) eine Geldstrafe von 4.000 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.