Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen den im Tatzeitraum Verantwortlichen der topconsult Raudner KG wegen öffentlichen Angebots von zwei Veranlagungen ohne Veröffentlichung eines nach den Bestimmungen des KMG erstellten und kontrollierten Prospekts sowie wegen Verstoßes gegen die entsprechenden Meldepflichten zum Emissionskalender mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 3.200,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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