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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA vom 30.11.2020 gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wegen Verstoß gegen Vorschriften des InvFG 2011 in Zusammenhang mit Überwachungspflichten der Depotbank bei Aufgabenübertragung an Dritte bestätigt und eine Geldstrafe von 45.000 Euro verhängt hat. Das Erkenntnis ist rechtskräftig. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16.02.2023 die außerordentliche Revision der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft abgewiesen und das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt.

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