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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bank Gutmann AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzungen von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden betreffend Geeignetheitserklärung und Kosten-Nutzen-Analyse gegen die Bank Gutmann AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 30.000,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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