Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Bank Gutmann AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzungen von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten gegenüber Kunden betreffend Geeignetheitserklärung und Kosten-Nutzen-Analyse gegen die Bank Gutmann AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 30.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.