Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 262.500,– verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 20.03.2019:
Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde von der BUWOG Group GmbH Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Aktualisierung vom 22.05.2020:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.