Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014)

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 262.500,– verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 20.03.2019:

Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde von der BUWOG Group GmbH Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 22.05.2020:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Vorheriger News-Eintrag: «