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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die CA Immobilien Anlagen AG wegen Verstoßes gegen die MAR (Market Abuse Regulation – Verordnung (EU) 596/2014)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die CA Immobilien Anlagen AG wegen verspäteter Veröffentlichung einer Directors´ Dealings-Meldung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von € 16.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.