Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA gegen die Erste Asset Management GmbH (überwiegend als Gesamtrechtsnachfolgerin der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.) wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen (2 Spruchpunkte), einem Verstoß gegen die bewilligten Fondsbestimmungen und einer verspäteten Übermittlung eines Prüfberichtes über einen Rechenschaftsbericht mit Maßgaben betreffend die Zurechnungsthematik in der Sache bestätigt hat. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe auf 32.000,00 Euro herabgesetzt wurde. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.