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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) wegen Verstößen gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 bzw. das Investmentfondsgesetz (InvFG 2011)

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG im Beschwerdeverfahren betreffend die Straferkenntnisse der FMA vom 16.08.2018 gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank AG) wegen Verstößen gegen die Pflichten gemäß Art 15 Abs 5 und Art 16 Abs 1 lit. a Delegierte Verordnung (EU) 2016/438 bzw. gegen § 44 Abs 2 InvFG 2011 , die Straferkenntnisse der FMA vollinhaltlich bestätigt und Strafen in Höhe von EUR 7.000,- bzw. in Höhe von EUR 2.300,- verhängt hat. Es wurde die Verletzung von Pflichten nach der DelVO (EU) 2016/438 und dem InvFG 2011 , für deren Einhaltung die Anglo Austrian AAB Bank AG als Depotbank verantwortlich war, sanktioniert. Die ordentliche Revision wurde jeweils für nicht zulässig erklärt. Die Straferkenntnisse sind rechtskräftig.

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