Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie wegen Verletzung von Organisationsvorschriften und Dokumentationsvorschriften im Zusammenhang mit Vergütungsregelungen gegen die KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 32.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.