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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Oberbank AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten gegen die Oberbank AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 64.000,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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