Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Berichtspflichten zur Geeignetheitserklärung gegenüber Kunden gegen die Raiffeisenbank Reutte reg.Gen.m.b.H. als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 35.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.