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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Sanochemia Pharmazeutika AG als juristische Person wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014)

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Sanochemia Pharmazeutika AG als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 105.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 04. November 2019

Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde durch die Sanochemia Pharmazeutika AG Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Straferkenntnis ist daher nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 09. März 2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA vom 27.09.2019 inhaltlich bestätigt. Da sich die Sanochemia Pharmazeutika AG nunmehr in Insolvenz (Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung) befindet wurde die Strafhöhe auf EUR 10.000,- zzgl. Verfahrenskosten reduziert. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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