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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Medieninhaber der Website www.pfand-kredit.at wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz (KMG)

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Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen den Medieninhaber der Website www.pfand-kredit.at wegen irreführender Werbung gemäß § 4 Abs. 3 KMG sowie fehlenden Prospekthinweises gemäß § 4 Abs. 2 KMG, beides in Bezug auf das öffentliche Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der GoLending AT GmbH, mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 5.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Gegen das Straferkenntnis der FMA wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 18.12.2019:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 13.12.2019 über die gegen die Strafe gerichtete Beschwerde entschieden. Die verhängte Geldstrafe wurde auf EUR 1.100,- reduziert. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt.