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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Abs.1 Z 1 BörseG iVm Art. 14 lit.a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 eine Geldstrafe in Höhe von € 12.000.- verhängt hat. Der Privatanleger hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, 1439 Stk Aktien dieses Unternehmens zu einem Kurs von EUR 10,31 je Aktie zu erwerben. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von € 5.262,40.- wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt und eingezogen. Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b  FMABG und ist damit sofort rechtskräftig.

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