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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR  600,– wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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