Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 600,– wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.