Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 400,– verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss eines Scheingeschäftes (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.