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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR Verordnung (EU) 596/2014)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR  500,– verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss zweier Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.