Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verletzung von Bestimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz-FMABG) eine Geldstrafe von EUR 500,– verhängt hat. Der Privatanleger hat Marktmanipulation durch den Abschluss zweier Scheingeschäfte (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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