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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot von Insidergeschäften gemäß § 154 Abs.1 Z 1 BörseG iVm Art. 14 lit.a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000.- verhängt hat. Der Privatanleger hatte über Insiderinformationen zu einem börsennotierten Wertpapier verfügt und sich durch Kenntnis dieser Informationen veranlasst gesehen, 300 Stk Aktien dieses Unternehmens zu einem Kurs von EUR 9,99 bzw. EUR 9,85 je Aktie zu erwerben. Der unrechtmäßig erzielte Gewinn in Höhe von € 1.300.- wurde zusätzlich zur Geldstrafe für verfallen erklärt und eingezogen. Das Straferkenntnis erfolgte im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gem. § 22 Abs. 2b  FMABG und ist damit sofort rechtskräftig.