Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatperson wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50% gem. § 130 Abs. 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 32.000,- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, die FMA, das Börseunternehmen sowie den Emittenten über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle rechtzeitig zu unterrichten. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.