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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatperson wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen verspäteter Mitteilung der Überschreitung der Beteiligungsschwelle von 50% gem. § 130 Abs. 1 Börsegesetz 2018 (BörseG 2018) im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von € 32.000,- verhängt hat. Die Privatperson hat es unterlassen, die FMA, das Börseunternehmen sowie den Emittenten über das Überschreiten der Beteiligungsschwelle rechtzeitig zu unterrichten. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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