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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Verantwortlichen der WIENWERT AG wegen Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass gegen Herrn Stefan Gruze als im Tatzeitraum Verantwortlicher der WIENWERT AG ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 85.000 wegen mehrfacher Verstöße gegen die Werbevorschriften des Kapitalmarktgesetzes (KMG) erlassen wurde.

Die WIENWERT AG hat in mehreren Werbeeinschaltungen und Werbeauftritten im Internet, in E-Mails sowie in Fernsehen und Radio entgegen § 4 Abs 2 KMG den Hinweis auf den Prospekt unterlassen sowie gemäß § 4 Abs 3 KMG irreführend für die WIENWERT-Unternehmensanleihe 1-2017 geworben. Im KMG ist die Bestrafung der juristischen Person nicht vorgesehen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Aktualisierung vom 10.10.2017

Gegen das Straferkenntnis der FMA vom 05.09.2017 wurde von Herrn Gruze sowie der WIENWERT AG Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Aktualisierung vom 26.03.2020

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Erkenntnis vom 02.03.2020 der Beschwerde in Hinblick auf die Schuldfrage keine Folge gegeben. Die verhängte Geldstrafe wurde in Anwendung des nunmehr geltenden Absorptionsprinzips auf EUR 60.000 reduziert. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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