Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Kapitalanlagegesellschaft Amundi Austria GmbH als juristische Person wegen Verstößen gegen die Veranlagungsgrenze des § 74 Abs. 5 InvFG 2011 in Bezug auf zwei Miteigentumsfonds (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 28.000 verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.