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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion über die Kapitalanlagegesellschaft Amundi Austria GmbH wegen Verstößen gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Kapitalanlagegesellschaft Amundi Austria GmbH als juristische Person wegen Verstößen gegen die Veranlagungsgrenze des § 74 Abs. 5 InvFG 2011 in Bezug auf zwei Miteigentumsfonds (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 28.000 verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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