Sie befinden sich hier: 

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion wegen einer verspäteten Meldung eines Directors´ Dealings

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen eine Privatperson wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Meldung eines Directors´ Dealings im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 7.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.