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Bekanntmachung: Sanktion gegen Verantwortliche der Schoellerbank AG wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007)

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass die gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Schoellerbank AG seitens der FMA erlassenen Straferkenntnisse wegen Verstößen gegen § 41 WAG 2007 und § 24 WAG 2007 vom Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Schuld bestätigt wurden. Die verhängte Geldstrafe wurde jeweils von € 16.000,- auf insgesamt € 15.000,- herabgesetzt.

Das Kreditinstitut hat entgegen § 41 WAG 2007 mögliche Vorteile von Finanzinstrumenten hervorgehoben, ohne jedoch redlich und deutlich auf etwaige Risiken hinzuweisen. Weiters wurde es im Tatzeitraum unterlassen, angemessene Vorkehrungen für Mitarbeitergeschäfte gem. § 24 WAG 2007 zu treffen.

Das BVwG hat die Revision gemäß Art. 133 Abs 4 B-VG jeweils insofern für zulässig erklärt, als die Strafbemessung (wegen des Absorptionsprinzips) betroffen ist. Das Erkenntnis ist rechtskräftig.

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