Internationale Zusammenarbeit

Neben der Mitwirkung in internationalen Organisationen spielt für die FMA die Pflege bilateraler Beziehungen zu anderen Aufsichtsbehörden eine bedeutende Rolle.

Einen Schwerpunkt der bilateralen Kontakte zu Schwesteraufsichtsbehörden stellt entsprechend der Aktivitäten der österreichischen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen die Region Zentral- und Osteuropa dar.

Wesentliche Elemente der aufsichtsbehördlichen Zusammenarbeit sind die Verhandlung und der Abschluss von Memoranda of Understanding (MoU) sowie die Aufsichtskollegien (Supervisory Colleges), bei denen alle für grenzüberschreitende Gruppen relevanten Aufsichtsbehörden zusammenwirken.

Memoranda of Understanding

Zur besseren Koordination von Aufsichtsaufgaben können bilaterale und multilaterale Kooperationsabkommen („Memoranda of Understanding – MoU“) mit ausländischen Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich abgeschlossen werden. Diese Vereinbarungen ermöglichen eine Vereinfachung und Beschleunigung der praktischen Aufsichtstätigkeit der FMA bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie sind, insbesondere gegenüber Nicht-EWR-Mitgliedstaaten, auch eine vertrauensbildende Maßnahme und ein wichtiges Instrument im Bemühen der FMA ihre operative Zusammenarbeit mit ihren Schwesterbehörden, vor allem auch in den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL), laufend zu verstärken. Im Wesentlichen detaillieren sie praxisorientiert die jeweiligen Aufgaben, Pflichten zur Kontaktaufnahme und Information der jeweiligen anderen Aufsichtsbehörde und sind die Grundlage für regelmäßige Treffen der beteiligten Behörden.

Auch im Rahmen multilateraler Gremien werden Kooperationsabkommen (Multilateral Memoranda of Understanding – MMoU) abgeschlossen, die der internationalen Kooperation in Aufsichtsangelegenheiten dienen. Besonders bedeutend sind MMoU, die den Austausch von aufsichtsrelevanten Informationen auf eine multilateral abgestimmte Basis stellen und damit zu einer Standardisierung und Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den teilnehmenden Behörden beitragen.

Tabelle: Bilaterale Memoranda of Understanding
Staat Banken Versicherungen Wertpapiere AIFMD-MoU
Abu Dhabi 2018
Albanien 2009 2023
Australien 2013
Bahamas 2015
Bermuda 2013
British Virgin Islands 2013
Bosnien und Herzegowina 2015
Brasilien 2018
Bulgarien 2005
Cayman Islands 2013
China 2008
Deutschland 2000
Dubai 2013
Frankreich 1995
Großbritannien 1994/1998 und 2019
Guernsey 2013
Hong Kong 2013
Isle of Man 2013
Italien 1998
Japan 2013
Jersey 2013
Kasachstan 2021
Kanada 2013
Kosovo 2016
Kroatien 2005 2008 2000
Liechtenstein 2009
Malaysia 2013
Malta 2007
Mazedonien  2010
Montenegro  2009/2022
Niederlande 1997
Polen 1999
Qatar 2018
Rumänien 2006 2005
Russische Föderation 2010
Schweiz 2012 2006 2013
Serbien 2009
Singapur 2013
Slowakei 2003 2002
Slowenien 2001 2001
Thailand  2014
Tschechische Republik 2001 2004 1999
Ungarn 2001 2002 1998
USA 2013
Zypern 2007 2002

Tabelle: Multilaterale Memoranda of Understanding
Organisation / Staat Thema Banken Versicherungen Wertpapiere
ESMA Laufende Zusammenarbeit, Informationsaustausch 2014
EZB Zahlungssysteme 2001
EZB Krisenmanagement 2003
EZB Krisenmanagement 2005
EZB Krisenmanagement 2008
EZB Informationsaustausch in Geldwäscheangelegenheiten 2019
IAIS Zusammenarbeit und Informationsaustausch 2010
SSM Koordinierung der Aufsicht über Drittlandsgruppen/ Drittlandszweigstellen im SSM 2024
IOSCO Zusammenarbeit und Informationsaustausch 2009
Bermuda Zusammenarbeit und Informationsaustausch 2013
Großbritannien Zusammenarbeit und Informationsaustausch 2019
Großbritannien Zusammenarbeit und Informationsaustausch 2019
Großbritannien Informationsaustausch zu CCP-Members und CSD-Teilnehmern 2019

Aufsichtskollegien

Neben der Beaufsichtigung auf Einzelunternehmensebene stellt die zusätzliche Beaufsichtigung von insbesondere Kreditinstituts- und Versicherungsgruppen einen wichtigen Teil der Aufsichtstätigkeit dar. Vor allem im Hinblick auf eine effiziente Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Unternehmensgruppen sind Aufsichtskollegien eine bedeutende Maßnahme, gemeinsam mit lokalen Aufsichtsbehörden, einen soliden Überblick über die Unternehmensgruppe sicherzustellen.

Mehr Informationen zur Gruppenaufsicht finden Sie unter den zuständigen Fachbereichen.